AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Verkehrssicherung Thüringen - Bauvorbereitende Leistungen 2027-2029
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- Frist (Submission)
- 12.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 63712700 — Logistik und Speditionsdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.145.334 €
- Rahmen-Maximum
- 2.681.667 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um die Durchführung von Verkehrssicherungen an Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer. Diese Arbeitsstellen sind notwendig, um verschiedene Leistungen wie beispielsweise Kontrollprüfungen, Bohrkernentnahmen, Vermessungsarbeiten, Kanalbefahrungen, Wartungsarbeiten oder Schadensbegehungen durch die Autobahn GmbH des Bundes oder deren bevollmächtigten Dritten gegenüber dem Verkehr abzusichern. Die auszuführenden Leistungen beinhalten die Aufstellung, Beseitigung, Vorhaltung, Wartung und das Betreiben der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer gemäß den Regelplänen VVB-Ost bzw. der RSA 21. Folgend die Grobmengen: Verkehrssicherungen auf Bundesautobahnen: Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, beweglich: Schätzmenge ca. 136 Stk., Höchstemenge -> 170 Stk. Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, stationär: Schätzmenge ca. 338 Stk. Höchstmenge -> 423 Stk. Verkehrssicherungsleistungen längerer Dauer: Schätzmenge ca. 70 Stk, Höchstmenge -> 88 Stk Verkehrssicherungen auf Gemeindestraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen - Verkehrssicherungsleistungen längerer Dauer: Schätzmenge ca. 13 Stk. Höchstmenge -> 16 Stk.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 31.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 53 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.