AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG - Zurückversetzung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Coesfeld, Coesfeld
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- Frist (Submission)
- 21.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85200000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2027 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer, nachfolgend auch Beliehener oder Be-seitigungspflichtiger genannt) zu übertragen, soweit 1. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, 2. der Betrieb die in den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Anforderungen an die jeweilige Art der Verarbeitung erfüllt und 3. gewährleistet ist, dass die übrigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1069/2009, der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, des TierNebG sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet werden. Tätigkeiten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, sind von der Übertragung der Beseitigungspflicht ausgenommen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.