AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 18:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-705529-2024/

GKH - Gießen Kongresshalle: Neustrukturierung, Umbau und Erweiterung der Kongresshalle Gießen; Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §34 HOAI

Notice-ID: ted-705529-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadthallen GmbH Gießen
Veröffentlicht
19.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Gießener Kongresshalle wurde nach einem Entwurf des schwedischen Architekten Sven Markelius in den Jahren 1962-64 gebaut. Der Bestand wurde seither gut gepflegt und in Teilen umgebaut, entspricht aber strukturell nicht mehr den Anforderungen eines modernen Kongressbetriebs. Die Funktion der Kongresshalle als zentrales Bürgerhaus und Versammlungsort soll erhalten, gleichzeitig aber auch als Ort für kommerzielle, überregional kulturelle, soziale und politische Veranstaltungen sowie für Tagungen und Kongresse gestärkt werden. Insbesondere die kleineren Versammlungs- und Veranstaltungsräume sind für den Veranstaltungsbetrieb in den großen Sälen und als Versammlungsort der Vereine, Initiativen, Parteien immer wichtiger geworden, da sonst fast keine geeigneten Räume im Innenstadtbereich zur Verfügung stehen. Daher erfordert die Umsetzung der gefundenen Lösung die behutsame Rücksichtnahme auf die stadtentwicklungspolitischen und städtebaulich zu lösenden Problemstellungen. Besonders zu beachten sind hierbei der Denkmalschutz des Ensembles sowie die Priorität des laufenden Betriebs und dem damit einhergehenden Publikumsverkehr. Als Sieger eines nicht-offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerbs erhielt das Büro Meurer Architekten 2019 den Planungsauftrag für die Neustrukturierung der Kongresshalle, den daraus folgenden Umbau sowie einer baulichen Ergänzung. Der erste Bauabschnitt wurde bereits realisiert; aktuell befindet sich das Projekt im zweiten von bisher elf Bauabschnitten. Seit 2022 sind die Bauarbeiten unterbrochen, da bei den Grabungsarbeiten zur Foyererweiterung (BA 2) Fundamente einer historischen Synagoge gefunden wurden. In Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Gießen, dem Denkmalschutz und der Stadt Gießen wurde daraufhin ein Konzept für die Errichtung eines Gedenkortes erarbeitet und präsentiert. Das Konzept befindet sich derzeit bereits in baulicher Umsetzung und ist nicht Teil der zu beauftragenden Leistung. Die Entwurfsplanung für die restlichen Bauabschnitte drei bis elf ist abgeschlossen. Durch das Ausscheiden der bislang planenden Architekten sowie durch die Beauftragung einer externen Projektsteuerung eröffnet sich nun die Möglichkeit zur Neubewertung sowie Anpassung der bestehenden Planung und Bauabschnitte an die aktuelle Situation. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind daher die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI mit Einstufung in Honorarzone IV in den Leistungsphasen 4-9 für die Bauabschnitte 3 ff. sowie besondere Leistungen zur Einarbeitung in das Projekt und zur punktuellen Anpassung der vorliegenden Entwurfsplanung. Angesprochen sind Architekturbüros mit einer ausgesprochenen Erfahrung im Bereich des Denkmalschutzes und in der Umsetzung von Bauvorhaben im laufenden Betrieb sowie mehreren Bauabschnitten. Bruttogeschossfläche: 8.978 m³ ; Bruttorauminhalt: 35.333 m³; Baukosten: ca. 9,7 Mio. EUR (netto, KG300+400); die vorläufig anrechenbaren Baukosten betragen ca. 7,9 Mio. EUR (netto) für die verbleibenden Bauabschnitte 3-11.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).