AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192dd12507c-5330e99a3140a20a) · Abgerufen am 12.08.2026 11:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-705530-2024/

Unterhaltsreinigung RP Gießen

Notice-ID: ted-705530-2024 · Procedure-ID: 8c415d3a-1c93-44be-8e28-c8297be303d6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
Veröffentlicht
18.11.2024
Frist (Submission)
21.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung der Unterhaltsreinigung mit einer Jahresreinigungsfläche von insgesamt 793.124,46 m² (Vollreinigung: 384.019,20 m² und Sichtreinigung: 409.105,26 m²), anlassbezogene Sonderreinigungen (Innen- u. Unterhaltsreinigungen (30 Std. pro Jahr), Einsatz eines Desinfektors (5 Std. pro Jahr), Einsammeln und Entsorgung von Kartonagen (72 Std. pro Jahr) sowie die Gestellung und regelmäßiger Tausch von Sanitärhygienebehältern (31 Stück). Objekt: Regierungspräsidium Gießen, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main In Zuständigkeit des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).