AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6LN/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 16:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-70627-2025/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Hochwasserschutzsystemen für den Katastrophenschutz Niedersachsen (2 Lose)

Notice-ID: ted-70627-2025 · Procedure-ID: 0ecc6843-08c3-4cf7-a2a2-dea66bb54f7b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
Veröffentlicht
30.01.2025
Frist (Submission)
11.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44000000 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
6.976.900 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
8.372.280 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von mobilen Hochwasserschutzsystemen für den Katastrophenschutz Niedersachsen (2 Lose). Abrufberechtigt sind das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) inkl. des Nds. Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von mobilen Hochwasserschutzsystemen für den Katastrophenschutz Niedersachsen (2 Lose). Abrufberechtigt sind das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) inkl. des Nds. Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Mobiles Hochwasserschutzsystem Typ A

Geschätzter Wert
5.324.400 €

Los 2 — Mobiles Hochwasserschutzsystem Typ B

Geschätzter Wert
1.652.500 €

Vertragslaufzeit

Beginn
25.04.2025
Ende
25.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).