Insgesamt können max. 80% bzw. 400 mögliche Punkte erreicht werden. Jeder Bewerber/-in jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Darstellung der Referenzen jeweils auf einem Projektblatt im pdf-Format (max. 2 Seiten DIN A4): Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 200 Punkte für Referenz A (40%)
max. 200 Punkte für Referenz B (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. (siehe auch angehängte Matrizen)
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Beschreibung der Referenzen für Tragwerksplanung:
Referenz A - zwingend:
Thema Nachweis eines realisierten Projekts (Neubau) mit vergleichbarer Komplexität des Tragwerks
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau Gebäude mit ca. 1.300 m² BGF-Fläche, größte stützenfreie Spannweite min. 13 m und lichte RH min. 5,0 m)
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Mindestanforderungen:
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
- Nachweis eines realisierten Projekts (Neubau) vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks und lichter RH min. 5,0 m
- Projektkosten (KG 300 - 400) min. 3,0 Mio. € brutto,
- Leistungszeitraum 2016 - 2026, in dem das Gebäude fertiggestellt wurde,
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (min. 2 - 6).
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Für Referenz A gelten folgende Wertungskriterien:
Insgesamt 5 Punkte
BGF: ≥ 1.300 m²: 3 Pkt.; ≥ 1.000 m²: 2 Pkt.; < 1.000 m²: 1 Pkt.
Größte Spannweite: ≥ 13 m: 2 Pkt.; ≥ 10 m: 1 Pkt.; < 10 m: 0 Pkt.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Referenz B - optional:
Thema Neubau, Umbau oder Sanierung eines Projekts mit vergleichbarer Komplexität des Tragwerks, Neubau wird höher bewertet
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, Umbau oder Sanierung Gebäude mit ca. 1.300 m² BGF-Fläche, größte stützenfreie Spannweite min. 13 m und lichte RH min. 5,0 m, Neubau wird höher bewertet.)
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Mindestanforderungen:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks und lichter RH min. 5,0 m
- Projektkosten (KG 300 - 400) min. 3,0 Mio. € brutto,
- Leistungszeitraum 2016 - 2026, in dem das Gebäude fertiggestellt wurde,
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (min. 2 - 6).
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Für Referenz B gelten folgende Wertungskriterien:
Insgesamt 5 Punkte
BGF: ≥ 1.300 m²: 2 Pkt.; < 1.300 m²: 1 Pkt.
Größte Spannweite: ≥ 13 m: 2 Pkt.; ≥ 10 m: 1 Pkt.; < 10 m: 0 Pkt.
Neubau: 1 Pkt.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.