AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeplattform.stadt-koeln.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19270ddcf8d-2ed0acdd36dea0bb&) · Abgerufen am 19.09.2026 04:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-707127-2024/

Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 mit Anlage 14 /14.1 für den Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln

Notice-ID: ted-707127-2024 · Procedure-ID: 75aaf78d-aeea-4b82-8702-0ce5f416e845

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Köln
Veröffentlicht
19.11.2024
Frist (Submission)
13.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf der städtischen Liegenschaft Geisbergstraße 47-53, 50939 Köln, wird die Bestandsbebauung, bestehend aus vier 3-geschossigen Mehrfamilienwohnhäusern für Obdachlose und einem 1-geschossigen Kita-Pavillon, abgerissen. Auf demselben Grundstück und an etwa gleichen Grundstücksbereichen sollen drei neue 4-geschossige Mehrfamilienwohnhäuser (3-geschossig plus Staffelgeschoss) für Obdachlose und eine neue 2-geschossige, 6-zügige Kita als Solitär errichtet werden. Das Planungsgebiet liegt in einem Wohnviertel, das vorwiegend aus 2- bis 3-geschossigen Mehr- sowie Einfamilienhäusern besteht. Ausnahme stellt das direkt gegenüberliegende 5-geschossige Altenheim dar. Südlich liegt eine historische Hofanlage und südwestlich liegen Bahngleise. Planungsrecht gemäß § 34 BauGB. Die 3-geschossige, unterkellerte Bestandsbebauung und der 1-geschossige, nichtunterkellerte Kita-Solitärbau aus den 1960er Jahren werden schrittweise abgerissen. Es ist eine bauliche Interimslösung zur Unterbringung des bestehenden Kita-Betriebes in einem der drei neuen Wohngebäude vorgesehen. Der Kita-Betrieb soll während der Bauphase mit nur 3-4 Gruppen (circa 580 qm BGF) zeitweise im Erdgeschoss in einem der drei neuen fertiggestellten Wohnhäuser untergebracht werden. Für die temporäre Nutzung sollen möglichst wenige genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen erfolgen. Nach Fertigstellung des Kita-Neubaus soll die temporäre Kita zu Wohneinheiten rückgebaut werden. (Abbruchleistungen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung). Die neuen Gebäude sollen in konventioneller Bauweise errichtet werden, sowie im energetischen Passivhausstandard mit Photovoltaik. Eine Tiefgarage sowie Stellplätze nach Stellplatzverordnung müssen nicht berücksichtigt werden. Kosten: Gemäß Grobkostenannahme betragen die Gesamtkosten circa 8,5 Millionen € netto für die Kostengruppe 300 nach DIN 276, sowie circa 2,6 Millionen € netto für die Kostengruppe 400 nach DIN 276. Die Kosten gliedern sich in 3 Bereiche. 1.) Obdachlosenwohnungen: circa 5,7 Millionen € netto 300-er Kosten, 1,8 Millionen 400er-Kosten. 2.) Interimslösung temporäre Unterbringung Kita. in Wohnblock der Obdachlosenunterkunft: circa 200.000 € netto 300-er Kosten, 70.000 € 400er- Kosten.3.) Neubau Kita.:circa 2,6 Millionen € 300er Kosten, 700.000 € 400er-Kosten. Ein Luftbild, eine Flurkarte mit Prüfvermerk, Amtsblatt, 1 Lageplan (amtlicher Lageplan), sind der Ausschreibung beigefügt. Die Leistungsbilder (Neubau Wohnhäuser und Neubau Kita sowie Interim Kita) sind in dem beigefügten Honorarvertragsentwurf beschrieben. Die 3 Bereiche der jeweiligen Maßnahme sind im Vertrag getrennt aufgeführt um später auch getrennt abgerechnet werden zu können. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3, optionale Weiterbeauftragung. Die Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung beinhaltet die detaillierte Maßnahmenbeschreibung und ist zwingend zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist das Bewerbungsformular -Aktueller Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen- zu verwenden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
01.04.2036

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).