AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DCFM2JK/documents) · Abgerufen am 30.10.2026 19:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-708049-2026/

Krankenhausbetten und Nachttische

Notice-ID: ted-708049-2026 · Procedure-ID: e479bd73-60c0-4a35-bbcc-5fd79c5e9814

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Peine AöR, Peine
Veröffentlicht
14.10.2026
Frist (Submission)
13.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33192120 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von vollelektromotorisch verstellbaren Krankenhausbetten mit integrierten Seitensicherungen, geeignet für eine Manuelle Reinigung und Desinfektion. Kopf-und Fußteil mit beidseitigen Pfosten und Griffleisten aus Edelstahl. Die Betten müssen den einschlägigen Normen und Vorschriften für Krankenhausbetten entsprechen. Wesentliche Anforderungen sind: Zulassung für Möglichst hohes max. Patientengewicht, max. Höhenverstellbarkeitsbereich, leichte Fahrbarkeit, einfache Reinigung und Desinfektion, einfache Reparaturmöglichkeit. Da es sich bei Krankenhausbetten um ein Investitionsgut mit einer langen Nutzungsdauer Handelt wir besonderer Wert auf Qualität und Anwenderfreundlichkeit gelegt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Klinikum Peine AöR, Peine

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).