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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des attoworld-Teams (ex-post)

Ludwig-Maximilians-Universität München

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des attoworld-Teams (ex-post)
    🏆 Ultrafast Innovations · Garching
Auftragnehmer
  • Ultrafast Innovations

Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).

Zuschlagswert 242.850 €
Eingegangene Angebote 2

Beschreibung

Die Vermittlung der Arbeit des attoworld-Teams in der Öffentlichkeit erfordert es, komplizierte Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Das Team der Öffentlichkeitsarbeit unterhält und pflegt mehrere Webseiten, die sich thematisch mit den einzelnen Forschungsfeldern beschäftigen. Dazu kommen Homepages für zwei Forschungscenter, dem Centre for Advanced Laser Applications (CALA) und dem Laboratory for Extreme Photonics. Zudem gibt es die Homepage www.photonworld.de, die sich populärwissenschaftlich mit dem Thema "Laser und Licht" beschäftigt. Neben den Webauftritten veröffentlicht das PR-Team regelmäßig Pressemitteilungen, Newsletter, Flyer und Broschüren zu den jeweiligen Forschungsthemen. Die Grundlage für eine Veröffentlichung ist meist eine wissenschaftliche Publikation in den renommierten Forschungsmagazinen "Nature" und "Science". Zum Aufgabenbereich des PR-Teams gehören auch Präsenzen auf Messen und den regelmäßig stattfindenden Tagen der offenen Tür auf dem Forschungscampus Garching, sowie öffentliche Vorträge, wie etwa in der Reihe "Wissenschaft für jedermann" im Deutschen Museum. Social-Media-Aktivitäten auf Facebook, Instagram und LinkedIn runden das PR-Portfolio ab und gewinnen immer mehr an Bedeutung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bettet sich der an den Auftragnehmer zu vergebende Auftrag ein. Er enthält Aufgabenfelder in den zwei Leistungsbereichen Web Development und Maintenance sowie PR-Assistenz. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über die Original-Bekanntmachung (TED EU). Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1
  • Preis 40 %

    Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 200 + 100 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.

  • Durchführungskonzept 40 %
    Qualität

    Das Konzept (schriftlich oder in Textform im Umfang von max. 10 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) soll eine prognostische Darstellung enthalten, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben umzusetzen wird. In dem Konzept muss der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen: - Personalansatz: Projektleiter / Hauptansprechpartner, zur Auftragsausführung vorgesehene Mitarbeiter / Teamstruktur, Umgang mit Personalausfällen und Kündigungen (Personalersatz) - Projektstruktur: interne und externe Steuerung der Projekte, regelmäßig vorgesehene Maßnahmen und Abläufe (wie bspw. regelmäßige Besprechungen), Reaktionszeiten, Kommunikation mit dem Auftraggeber - Dokumentation: Darstellung, wie der Bieter die vollständige Dokumentation der Leistungen vornehmen und hierdurch sicherstellen wird, dass künftig ein Dritter die Leistungen erbringen kann - Beispiel für Web Development und Maintenance: Darstellung, wie der Bieter eine Performanceanalyse und -optimierung von Seitenaufrufen vornimmt Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Punkten nicht um Unterkriterien handelt, die selbstständig bewertet werden, sondern um Vorgaben für den Inhalt des Konzepts. Die Bewertung des Konzepts erfolgt nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab: 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint ("Übererfüllung"). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen. 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 200 + 100 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.

  • Besondere Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter 20 %
    Qualität

    Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage einer Eigenerklärung bzgl. der besonderen Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter. Die Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote dürfen in der Eigenerklärung nur Angaben für maximal vier zur Auftragsausführung vorgesehene Mitarbeiter gemacht werden. Je Mitarbeiter dürfen jeweils nur Angaben für einen der beiden Leistungsbereiche gemacht werden, d.h. also entweder für den Leistungsbereich Web Development und Maintenance oder für den Leistungsbereich PR-Assistenz. Der Auftraggeber behält sich vor, die besondere Berufserfahrung durch Vorlage von Arbeitszeugnissen / Arbeitsbescheinigungen des ehemaligen oder aktuellen Arbeitsgebers zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht über die in den Eigenerklärungen benannte besondere Berufserfahrung verfügen, wird das Angebot ausgeschlossen! Wenn die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter in einem der beiden Leistungsbereiche (Web Development und Maintenance oder PR-Assistenz) über die nachfolgend genannte besondere Berufserfahrung verfügen, wird/werden hierauf je Unterkriterium ein Punkt(e) vergeben. Je Mitarbeiter können somit maximal fünf Punkte erzielt werden. 1) Leistungsbereich Web Development und Maintenance Berufserfahrung in der strategischen Konzeption, Planung, Koordination und Weiterentwicklung von Website- und Digitalprojekten: 1 Punkt Berufserfahrung in der Begleitung der Umsetzung, technischen Betreuung und Weiterentwicklung moderner Websites und digitaler Plattformen mit besonderem Schwerpunkt auf TYPO3 sowie Kenntnisse in HTML, CSS, JavaScript, gängigen Frameworks und weiteren Content-Management-Systemen: 1 Punkt Berufserfahrung mit den Programmiersprachen Java und C++ sowie Kenntnisse in objektorientierter Programmierung: 1 Punkt Berufserfahrung in der Abstimmung technischer, gestalterischer und redaktioneller Anforderungen, der Koordination interner und externer Beteiligter sowie in der Qualitätssicherung digitaler Projekte: 1 Punkt Berufserfahrung in den Bereichen Datenbanken, Systemadministration, Hosting, Monitoring, Datenschutz und digitale Barrierefreiheit sowie sicherer Umgang mit Adobe Creative Cloud, insbesondere Photoshop, Illustrator und InDesign: 1 Punkt 2) Leistungsbereich PR-Assistenz Produktion von Kurzfilmen (Redaktion und Postproduktion) 1 Hörspiel - Produktion zur populärwissenschaftlichen Vermittlung von Forschungsthemen (für Kinder- und Jugendliche): 1 Punkt Redaktion von Artikeln für Online und Print Veröffentlichungen: 1 Punkt Erfahrung im Verfassen von Redebeiträgen: 1 Punkt Kuratieren von Ausstellungen: 1 Punkt Da nur Angaben für maximal vier zur Auftragsausführung vorgesehene Mitarbeiter (und je Mitarbeiter jeweils nur für einen der beiden Leistungsbereiche Web Development und Maintenance ODER PR-Assistenz) gemacht werden dürfen, können in diesem Wertungskriterium insgesamt maximal 20 Punkte erzielt werden. Die erzielte Punktzahl wird sodann durch die Anzahl der Mitarbeiter dividiert, für die Angaben gemacht worden sind (maximal 4 Mitarbeiter); das so erzielte Punktergebnis (insgesamt maximal 5 Punkte) fließt in die unter Ziffer 5 genannte Wertungsmatrix ein. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 200 + 100 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung oev

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Ultrafast Innovations
    Zuschlagswert 242.850 €

    1 Veröffentlichung

    • 14.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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242.850 €
Zuschlagswert

Vergabenummer LMU-2026-EU-3
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Veröffentlicht 14.10.2026
CPV-Codes (2) 72000000 · IT-Dienstleistungen
79416000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,5 in der Branche)
Erfüllungsort Garching
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (TED EU) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Ultrafast Innovations

Ø Bieter in der Branche 6.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 65.608 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: KI-Analyse

Zuletzt geprüft am 23.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Vergabestelle

Ludwig-Maximilians-Universität München