AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 05:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-709134-2024/

Deutschland – Bauarbeiten – Bundesministerium der Finanzen - Instandsetzung Quergebäude - Natursteinarbeiten - Vergabe 2575/2024

Notice-ID: ted-709134-2024 · Procedure-ID: bef49b6c-8c37-47d7-8a8c-21321ee5ab4a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veröffentlicht
20.11.2024
Frist (Submission)
09.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Natursteinarbeiten - DIN 18332 Natursteinarbeiten im Zuge der Instandsetzung eines denkmalgeschützten Bauwerkes aus den 30er Jahren. Durch den AN sind im Zuge der Ausführung u.a. folgende Leistungen zu erbringen: - Ca. 220 m2 Natursteinboden, einschl. Treppen, Randfriesen und Sockelleisten reinigen - Ca. 5 Türgewände reinigen - Diverse Ausbesserungs- und Ergänzungsarbeiten zur Instandsetzung des Bestandes - Ca. 30 m2 Ergänzung vorhandener Randfriese und Durchgänge aus vorhandenem und neuen Kalkstein in Anlehnung an die historische Gestaltung - Ca. 3 St. Fassadenplatten aufnehmen und nach Anpassung an bauseitige Stahlträgerkonstruktion wiederanbringen Die Arbeiten sind aufgrund des Bauablaufes in zeitlich versetzten Abschnitten auszuführen. Zu Beginn sind die Demontagen, Verlegungen und Instandsetzungen auszuführen. Die Reinigung des Bodens ist zum Abschluss der Baumaßnahme vorgesehen. Ausführungszeitraum: 03/2025 – 05/2025, in zeitlich getrennten Abschnitten

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).