AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJ1H8T5/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 22:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-709255-2024/

Bezug von Anwenderhardware - Client Endgeräte und Monitore

Notice-ID: ted-709255-2024 · Procedure-ID: 56791751-3675-4706-8444-93cb5978697d

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Stammdaten

Auftraggeber
MD Medizinischer Dienst Bayern, München
Veröffentlicht
19.11.2024
Frist (Submission)
23.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der AG benötigt in den nächsten Jahren Austauschgeräte für die bisher eingesetzten Client-Geräte und Monitore. - LOS 1 - Client-Geräte = 1900 Stück - LOS 2 - 34,14" Curved Monitore = 100 Stück - LOS 3 - 24" Monitore = 25 Stück — Der AG benötigt in den nächsten Jahren Austauschgeräte für die bisher eingesetzten Client-Geräte und Monitore. - LOS 1 - Client-Geräte = 1900 Stück - LOS 2 - 34,14" Curved Monitore = 100 Stück - LOS 3 - 24" Monitore = 25 Stück — Der AG benötigt in den nächsten Jahren Austauschgeräte für die bisher eingesetzten Client-Geräte und Monitore. - LOS 1 - Client-Geräte = 1900 Stück - LOS 2 - 34,14" Curved Monitore = 100 Stück - LOS 3 - 24" Monitore = 25 Stück

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).