AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YR7HRBU/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 05:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-710178-2023/

Generalplanungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Ingeln-Oesselse

Notice-ID: ted-710178-2023 · Procedure-ID: 327e27b7-a96c-4566-ac83-fa11e5b93295

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Laatzen, Laatzen
Veröffentlicht
21.11.2023
Frist (Submission)
12.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Laatzen beabsichtigt, am Rand des Stadtteils Ingeln-Oesselse eine neue Feuerwache mit vier Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge moderner Bauart zu errichten. Die Stadt hat im Vorfeld einen Konzeptentwurf für das Bauvorhaben erstellt. Dieser Konzeptentwurf gibt die durch den Auftraggeber gewünschte bauliche Gestaltung wieder und ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der weiteren Planungen nach erforderlicher Plausibilisierung und fachlicher Prüfung zugrunde zu legen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung genannten Planungsleistungen an einen Auftragnehmer (Generalplaner) mit stufenweiser Beauftragung zu vergeben.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 WEEKS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).