AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E47948931) · Abgerufen am 27.09.2026 22:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-710640-2023/

Fortschreibung des Landschaftsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur

Notice-ID: ted-710640-2023 · Procedure-ID: 33a71d4d-2412-4411-98b0-7d7551abad90

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Montabaur
Veröffentlicht
21.11.2023
Frist (Submission)
21.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan gemäß § 23 HOAI, sowie diverse besondere Leistungen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4. Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit paralleler Fortschreibung des Landschaftsplanes. Die Größe des Planungsgebiets beträgt 151,41 km². Der Verbandsgemeinde Montabaur gehören 24 Ortsgemeinden sowie die Stadt Montabaur mit ihren 7 Stadtteilen an. Die Verbandsgemeinde Montabaur verzeichnet derzeit 41.360 Einwohner (Stand: 31.12.2022). Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) wurde entsprechend der Erfordernisse der Entwicklung der Ortsgemeinden und der Stadt stetig mit Deckblättern fortgeschrieben und bereits mehrfach angepasst. Derzeit läuft die 21. Änderung. Es hat sich gezeigt, dass der seit 2001 wirksame FNP neu aufzustellen ist. Auch der Landschaftsplan (LP), der mit dem FNP im Jahr 2001 aufgestellt wurde, bedarf der Fortschreibung. Die Landschaftsplanung hat nach § 8 BNatSchG die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege überörtlich und örtlich zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zu deren Verwirklichung darzustellen und zu begründen. Als koordinierende und zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes trifft die Landschaftsplanung sowohl Aussagen zum Schutz der Biodiversität (Arten- und Biotopschutz) als auch den planerischen Schutz der Landschaft in ihren biotischen wie abiotischen Bestandteilen und Funktionen wie auch des Landschaftsbildes und der Erholungsvorsorge. Der Landschaftsplan wird als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne erstellt und als Darstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen (§ 1 BauGB, § 5 LNatschG). Soweit von Inhalten und Zielen der Landschaftsplanung in der Flächennutzungsplanung abgewichen wird, ist dies zu begründen (§ 5 Abs. 4 LNatSchG). Der Landschaftsplan ist so anzufertigen, dass eine Übernahme der Zielaussagen in den Flächennutzungsplan möglich ist. Die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Kartierverfahren und der Erfassung und Verwaltung von Geofachdaten des Naturschutzes sind zu beachten und umzusetzen (§ 4 LNatSchG). Die „Besonderen Nebenbestimmen zur Landschaftsplanung“ zu den Fördergrundsätzen Naturschutz und Landschaftsplanung (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 11.07.2022) sind zu beachten. Insbesondere ist zu erwähnen, dass gemäß den zuvor genannten „Besonderen Nebenbestimmungen“ als fachliche Orientierung und Mindestanforderung der Planzeichenkatalog des Bundesamtes für Naturschutz (BfN – Skript 461/2) gilt. Weitere Differenzierungen und flächenschärfere Aussagen sollen dadurch aber nicht ausgeschlossen werden. Bei der Erstellung des LP sollen die Leistungsphasen 1-3 innerhalb von 18 Monaten nach Auftragsvergabe abgeschlossen sein. Die Leistungsphase 4 soll 42 Monate nach Auftragsvergabe abgeschlossen sein.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2024
Ende
30.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
12 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Montabaur

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).