AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 21:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-710952-2024/

Offenes Verfahren der Gemeinde Herscheid zur Vergabe der Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg

Notice-ID: ted-710952-2024 · Procedure-ID: 643fe37d-95df-4aa7-939a-c20bd67093d4

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Herscheid, Herscheid
Veröffentlicht
21.11.2024
Frist (Submission)
20.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer schuldet die Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg. Im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg soll die aktuell vorhandene Schotterfläche mit Spielturm in eine gepflasterte, multifunktional nutzbare Fläche umgebaut werden. Neben einer Böschungsabfangung mit Grauwackequadern wird auch der vorh. Spielturm neu eingefasst. Die vorh. Schotterfläche wird gepflastert, sowie eine befestigte Zuwegung zum Sportplatz hergestellt. Die Pflasterfläche wird mit aufgemalten Hüpfspielen weiter aufgewertet. Ein Heckenstreifen trennt den Sportplatz von der Platzfläche optisch ab. Außerdem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg der seitlich liegende Schulhof Nr.2 aufgewertet werden. Am Fuß der Böschung werden Grauwackequader als Sicherung und Sitzmöglichkeit eingebaut. Die vorh. grobe Schotterfläche soll durch eine feinere wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Der vorh. Aspaltweg bleibt bestehen. Die Böschung mit der breiten Rutsche wird mit Rasensubstrat angedeckt und eingesäht. Die Fallschutzflächen werden eingefasst. Zudem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg wird Schulhof Nr.1 durch Baumpflanzungen und einem Holzpodest aufgewertet. Zwei grüne Inseln in gleicher Form sollen die vorhandene Pflasterfläche auflockern und durch bereits große Bäume den Kindern Schatten spenden. Die Inseln sollten angehügelt werden und eingesäht werden. Eine dritte Insel wird als Holzpodest, ebenfalls mit einem Baum als Schattenspender, hergestellt. Die vorh. Pflasterfläche bleibt im Bestand erhalten. Außerdem soll der der gesamte Spielplatzbereich im unteren Bereich um ca. 50-60cm angehoben werden, um den Höhenunterschied zur oberen Ebene zu verringern. Der aus dem Abbruch entstandene Raum wird u.a. der Spielfläche zu gesprochen. Grauwackequader sollen die Böschung am Fuß abfangen. Der entstehende Raum zwischen alter Kellerwand und neuer Quadermauer muss aufgefüllt und an die bestehende Böschung angeglichen werden. Die entstehende Fläche wird in drei Bereiche unterteilt. In dem Ü3 Bereich ist ein Spielturm mit langer Rutsche und im Design eines Hexenhauses eingeplant. Der U3 Bereich erhält ein kleines Spielhaus, ebenfalls im Design eines Hexenhauses. Ein geschwungener Gehweg verbindet diese drei Bereiche und führt vorbei an der mittleren Ebene hoch auf die obere Ebene. Auf der Mittleren Ebene ist eine Seilbahn und eine Schaukel eingeplant. Der obere Bereich soll u.a. der Schule als Grüner-Pfad zur Verfügung stehen. Die große Böschung im Rücken der drei Bereiche soll als ruderale Fläche angelegt werden. Als Inizialbepflanzung sind versch. Bäume und Sträucher eingeplant. Die restlichen Pflanzflächen werden pflegeleicht mit Bodendeckern und einzelnen Sträuchen bepflanzt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).