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Lieferung und Bezug von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr
Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung und Bezug von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr🏆 Neander Energie GmbH · Wülfrath
- Neander Energie GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Beschreibung
Siehe Vergabeunterlagen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Das niedrigste angebotene Gesamthonorar erhält die maximal mögliche Punktzahl 3. Das 2-fache der niedrigsten Angebotssumme wird mit 0 Punkten bewertet. Alle Angebote über diese doppelte Summe erhalten 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Angebotssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Dezimalstelle.
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Gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung 20 %Qualität
Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung (gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung) mit der Angabe zu Verrechnungen. Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist vollständig überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Angaben über ein Verrechnungsverbot sind enthalten - 3 Punkte Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist nur teilweise überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Eine Verrechnung geschieht nach individueller Absprache. - 2 Punkte Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist nicht überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Verrechnungen werden ohne Absprache angewandt. - 1 Punkt Die Darstellung der Rechnung erfolgt nicht oder entspricht keiner gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung mit Verrechnungsverbot. - 0 Punkte
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Kundenservice 10 %Qualität
Bereitstellung von direkten Ansprechpartnern (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse); Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten. Angabe von zwei direkten Ansprechpartnern; sehr gute nachvollziehbare, vollumfängliche und überzeugende Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 3 Punkte Angabe von einem direkten Ansprechpartner; nachvollziehbare nahezu überzeugende, teilweise pauschale Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 2 Punkte Angabe eines Kontakts zum Callcenter; ausreichende Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit und Aussagen, die Schwächen aufweisen. - 1 Punkt Angabe eines Ansprechpartners erfolgt nicht; keine Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 15 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Neander Energie GmbHZuschlagswert 102.479 €1 Veröffentlichung
- 14.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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