AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 16:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-712010-2023/

Speisenverteilzentrum TGA HLS

Notice-ID: ted-712010-2023 · Procedure-ID: 8dfb4443-d306-48a1-9b22-b8c296b39d96

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Stammdaten

Auftraggeber
Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen, Bremen
Veröffentlicht
21.11.2023
Frist (Submission)
22.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Auftraggeberin: Die Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen bietet an insgesamt vier Standorten Klinikum Bremen Mitte (KBM), Klinikum Bremen Ost (KBO), Klinikum Links der Weser (KBL) und Klinikum Bremen Nord (KBN) medizinische und pflegerische Versorgung der höchsten Versorgungsstufe (Maximalversorgung) an. Mit fast 3.000 Planbetten und etwa 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in Deutschland. Ausschreibungsziel: Ziel der der hier ausgeschriebenen Ingenieurleistung ist die Beteiligung an der Umsetzung eines High-Convenience-Speisenverteilzentrums, das alle Kliniken der Gesundheit Nord mit tablettierten Speisen versorgt. Auf der Bestandsfläche der Küche am Klinikum Bremen Ost (KBO) und Teilen des Zentrallagers soll ein optimales Speisenverteilzentrum entstehen. Eine vorangegangene Machbarkeitsstudie (von 2019, Kosten Stand 01.2022) beinhaltet ein Raumkonzept der Küche. Die Machbarkeitsstudie ist der Anlage beigefügt und muss in Teilen an die geänderte, zukünftige Nutzungssituation angepasst werden. Basiswerte aus dem Jahr 2023: - Ca. 1.700 Tabletts pro Mahlzeit (Frühstück, Mittagessen und Abendessen), 5.200 Essen pro Tag für die Patientenversorgung, also ca. 1,9 Mio. Essen im Jahr - Ca. 1.000 Portionen Mittagessen im Großgebinde von Montags bis Freitags Um die Speisenversorgung zukunftsfähig zentral aufzustellen und auch weiterhin kosteneffizient und hygienekonform arbeiten zu können, soll in zwei Stufen ein zentrales Speisenverteilzentrum errichtet werden. Die Analysen haben ergeben, dass einzig der Küchenstandort KBO nach einem Umbau im Bestand in der Lage ist, die Speisenversorgung für alle Standorte in einem ersten Schritt interimistisch zu übernehmen. Die Interimslösung ist zwingende Voraussetzung, damit die Bestandsküche am KBM zeitnah freigezogen werden kann und die Fläche für die geplanten strukturellen Maßnahmen am KBM zur Verfügung steht. Sobald das Hauptgebäude des KBO in 10-15 Jahren nicht mehr genutzt wird, zieht die Küche ggf. in einem zweiten Schritt mit in einen somatischen Neubau auf dem Gelände des KBO. Sollte ein Neubau am KBO nicht errichtet werden, bleibt das Speisenverteilzentrum in Haus 64. Die Investitionen in die Speisenverteiltechnik sollen für eine mögliche Weiterverwendung in einem Neubau berücksichtigt werden. Leistungszeitraum: Planungsbeginn beginnt mit der Auftragserteilung in 04.2024 Ende der Leistungserbringung (ohne LPH 9) voraussichtlich Ende 2026 Aufgabenstellung: 1. Aufgabe Planung (im Bereich Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) des zentralen Speisenverteilzentrums im KBO 2. Aufgabe - Interimskonzepte gem. Machbarkeitsstudie Punkt 8.3.1 Planung und Umsetzung "baulicher Anpassungen" im KBO - jeweils im Bereich der beauftragten Anlagengruppen Die Er- / Überarbeitung ist in Anlehnung an die anliegende Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit den Architekten, dem Küchenplaner und den weiter fachlich Beteiligten zu erbringen. Leistungen/Stufenvertrag/anrechenbare Kosten: LPH 1-9 Grundleistungen gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 HOAI - die Leistungen werden mit Stufenvertrag beauftragt. Die anrechenbaren Kosten für die Leistungen in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 belaufen sich auf netto etwa EUR 1.600.000,00.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 MONTHS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).