AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 15:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-712178-2023/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des LK Friesland

Notice-ID: ted-712178-2023 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d452188398

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Stammdaten

Auftraggeber
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH
Veröffentlicht
23.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
12.000.000 €

Beschreibung

Ziel ist es u.a., dass ein Netzbetreiber (Pächter) alle Bedarfsstellen und Endkundenanschlüsse im Gebiet der jew. Lose (1-3) mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen versorgt und entsprechende Diensteangebote zur Verfügung stellt. Dafür soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in weiteren unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen geplant und errichtet werden. Der Auftraggeber möchte eine weiträumige FTTB/HVersorgung (point to point) errichten. Das passive Lehrrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Die 3 losweise ausgeschriebenen Ausbaugebiete liegen im Landkreis Friesland. Deren Einwohnerdichte liegt z.T. deutlich unter dem landkreisweiten Durchschnitt v. 160 Einwohnern/km2 und erreicht durchschnittlich 49 Einwohner/km2, bei einer durchschnittlichen Haushaltsanzahl pro Gebäude von 1,3. Im Los 1 „weiße Flecken“ (überwiegend Außenbereiche von Städten und Gemeinden) befinden sich nach derzeitiger Planung ca. 644 Adressen, 67.600 m FTTB-Längstrasse, 15.600 m FTTB Hausanschlusstrasse und ein Investitionsvolumen von 9.155.000 EUR. Nähere Hinweise erfolgen durch die Verdingungsunterlagen. Die Erbringung der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zu Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung - Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Strukturplanung, der Bundesförderrichtlinie und der Landesmittelrichtlinie sowie gemäß den Förderanträgen und den erteilten Fördermittelbescheiden. Die ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) liegen insgesamt außerhalb der Honorartafel nach § 55 HOAI für fernmeldetechnische Anlagen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung der Zwischen- und Verwendungsnachweise nach den einschlägigen Richtlinien des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die anzubietende Leistung soll die Herstellung eines NGA-fähigen Breitbandnetzes gemäß den Anforderungen der Bundesfördermittelrichtlinie sicherstellen und den Auftraggeber in der Steuerung und Umsetzung des Investitionsvorhabens sowie der Erstellung der erforderlichen Verwendungsnachweise gegenüber Bund und Land unterstützen. Sowohl Planung als auch Objektüberwachung/Objektbetreuung sind gemäß der fördermittelrechtlichen Vorgabe in der jeweiligen Fassung, u.a. „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus“ sowie der „GISNebenbestimmungen“ im Rahmen der Bund- und der Landesförderrichtlinie vorzunehmen. — Ziel ist es u.a., dass ein Netzbetreiber (Pächter) alle Bedarfsstellen und Endkundenanschlüsse im Gebiet der jew. Lose (1-3) mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen versorgt und entsprechende Diensteangebote zur Verfügung stellt. Dafür soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in weiteren unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen geplant und errichtet werden. Der Auftraggeber möchte eine weiträumige FTTB/HVersorgung (point to point) errichten. Das passive Lehrrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Die 3 losweise ausgeschriebenen Ausbaugebiete liegen im Landkreis Friesland. Deren Einwohnerdichte liegt z.T. deutlich unter dem landkreisweiten Durchschnitt v. 160 Einwohnern/km2 und erreicht durchschnittlich 49 Einwohner/km2, bei einer durchschnittlichen Haushaltsanzahl pro Gebäude von 1,3. Im Los 2 „Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel und Bockhorn“ befinden sich nach derzeitigem Planungsstand ca. 160 Adressen, 7.700m FTTB-Längstrasse, 4.500m FTTB Hausanschlusslängen und ein Investitionsvolumen von 1.410.000 EUR. Nähere Hinweise erfolgen durch die Verdingungsunterlagen. Die Erbringung der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zu Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung - Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Strukturplanung, der Bundesförderrichtlinie und der Landesmittelrichtlinie sowie gemäß den Förderanträgen und den erteilten Fördermittelbescheiden. Die ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) liegen insgesamt außerhalb der Honorartafel nach § 55 HOAI für fernmeldetechnische Anlagen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung der Zwischen- und Verwendungsnachweise nach den einschlägigen Richtlinien des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die anzubietende Leistung soll die Herstellung eines NGA-fähigen Breitbandnetzes gemäß den Anforderungen der Bundesfördermittelrichtlinie sicherstellen und den Auftraggeber in der Steuerung und Umsetzung des Investitionsvorhabens sowie der Erstellung der erforderlichen Verwendungsnachweise gegenüber Bund und Land unterstützen. Sowohl Planung als auch Objektüberwachung/Objektbetreuung sind gemäß der fördermittelrechtlichen Vorgabe in der jeweiligen Fassung, u.a. „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus“ sowie der „GISNebenbestimmungen“ im Rahmen der Bund- und der Landesförderrichtlinie vorzunehmen. — Ziel ist es u.a., dass ein Netzbetreiber (Pächter) alle Bedarfsstellen und Endkundenanschlüsse im Gebiet der jew. Lose (1-3) mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen versorgt und entsprechende Diensteangebote zur Verfügung stellt. Dafür soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in weiteren unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen geplant und errichtet werden. Der Auftraggeber möchte eine weiträumige FTTB/HVersorgung (point to point) errichten. Das passive Lehrrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Die 3 losweise ausgeschriebenen Ausbaugebiete liegen im Landkreis Friesland. Deren Einwohnerdichte liegt z.T. deutlich unter dem landkreisweiten Durchschnitt v. 160 Einwohnern/km2 und erreicht durchschnittlich 49 Einwohner/km2, bei einer durchschnittlichen Haushaltsanzahl pro Gebäude von 1,3. Im Los 3 „Gewerbegebiete Varel“ sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 83 Adressen, 5.300 m FTTB Längstrassen, 2.600 m FTTB Hausanschlusstrassen und Investitionskosten von 871.000 EUR zusammengefasst. Nähere Hinweise erfolgen durch die Verdingungsunterlagen. Die Erbringung der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zu Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung - Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Strukturplanung, der Bundesförderrichtlinie und der Landesmittelrichtlinie sowie gemäß den Förderanträgen und den erteilten Fördermittelbescheiden. Die ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) liegen insgesamt außerhalb der Honorartafel nach § 55 HOAI für fernmeldetechnische Anlagen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung der Zwischen- und Verwendungsnachweise nach den einschlägigen Richtlinien des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die anzubietende Leistung soll die Herstellung eines NGA-fähigen Breitbandnetzes gemäß den Anforderungen der Bundesfördermittelrichtlinie sicherstellen und den Auftraggeber in der Steuerung und Umsetzung des Investitionsvorhabens sowie der Erstellung der erforderlichen Verwendungsnachweise gegenüber Bund und Land unterstützen. Sowohl Planung als auch Objektüberwachung/Objektbetreuung sind gemäß der fördermittelrechtlichen Vorgabe in der jeweiligen Fassung, u.a. „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus“ sowie der „GIS-Nebenbestimmungen“ im Rahmen der Bund- und der Landesförderrichtlinie vorzunehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
165 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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