AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 16:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-712491-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 24FEI77848 Bauüberwachungsleistungen - Komplexmaßnahme Umbau Bf. Wiederitzsch, Baustufe 1

Notice-ID: ted-712491-2024 · Procedure-ID: ebe011d2-2533-478e-9749-91c0738e0f51

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Veröffentlicht
22.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

24FEI77848 Bauüberwachungsleistungen - Komplexmaßnahme Umbau Bf. Wiederitzsch, Baustufe 1: Ziel der Komplexmaßnahme ist der Erhalt der dauerhaften Verfügbarkeit der EÜ Wiederitzscher Viadukt, der EÜ Viaduktweg und der EÜ Delitzscher Landstraße. Die Erneuerung dieser Ingenieurbauwerke und der bestellte SOLL-Spurplan mit Nutzlängenerhöhung der Gleise auf 750 m bedingt die Spurplanveränderungen im Bf Wiederitzsch zur Erreichung einer Bahnhofsinfrastruktur, die den Anforderungen eines effektiven Schienengüterverkehrs (SGV) für den nördlichen Leipziger Güterring gerecht wird. Der Zustand der bestehenden LST-Anlage erfordert die zeitnahe Inbetriebnahme eines ESTW im Bf Wiederitzsch. Im Rahmen der vorgelagerten Baustufe 0 im Projekt G.016140205 wird unter Beibehaltung des Bestands-Spurplanes die LST-Altanlage zur Herstellung der technischen Verfügbarkeit ersetzt durch die Errichtung des ESTW-A und ermöglicht somit den späteren bzw. nachgeordneten Umbau des Bahnhofes in ESTW Technik.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).