AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Behälterrevision Biogasanlage 1 und 2, Degtower Weg 4 Grevesmühlen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen
- Veröffentlicht
- 31.01.2025
- Frist (Submission)
- 05.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71334000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 100.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Verfahrensbeschreibung: Die im Linienbetrieb betriebenen Biogasanlagen (BGA 1 Fermenter/Nachgärer und BGA 2 Fermenter/Reststofflager) arbeiten im mesophilen Temperaturbereich (bei ca. 38°C – 42°C). In den Biogasanlagen werden Einsatzstoffe verwendet, die in der Biomasseverordnung nach dem gültigen Erneuerbaren-Energie-Gesetz aufgeführt werden. Für die BGA 1 gelten die Bestimmungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) von 2004 und für die BGA 2 gelten die Bestimmungen des EEG 2009. In beiden Anlagen werden demnach nachwachsende Rohstoffe, wie Mais- und Grassilage, sowie Rindergülle eingesetzt. Beide Anlagen haben einen Zuschlag für die anschließende Vergütungsperiode nach dem EEG 2023 bekommen. Die Zugabe der Einsatzstoffe erfolgt durch eine automatische und über die Tageszeit konstanter Fütterung. Nach dem Fermentationsprozess bleibt ein Wirtschaftsdünger übrig, welcher in dem Nachgärer der BGA 1 sowie dem Reststofflager in der BGA 2 gelagert wird. Die in den Biogasanlagen verwendeten Einsatzstoffe stammen ausschließlich von landwirtschaftlichen Betrieben aus der Umgebung der Stadt Grevesmühlen, welche den Fermentationsrückstand in den Ausbringperioden gemäß der Düngeverordnung verarbeiten. Betriebsbeschreibung: Die Stadtwerke Grevesmühlen betreiben zwei Biogasanlagen zur Erzeugung von Biogas. Das Biogas wird in mehreren Blockheizkraftwerken (BHKW) je Anlage flexibel (entsprechend den Strommarktpreisen) in elektrische Energie und zusätzlich in Wärme umgewandelt. Die jährlichen Einsatzstoffe betragen ca. 19.410 Tonnen nachwachsende Rohstoffe (Mais), 4.722 Tonnen flüssige Rindergülle und zusätzlich 7.200 Tonnen separierte Rindergülle. Die Betriebsbereiche gliedern sich in folgende (Haupt-) Komponenten: Biogasanlage 1 (BGA 1): • Feststoffeintrag/ Feststoffdosierer mit ca. 70 m³ Fassungsvermögen • Anmischbehälter 148m³ • Fermenter mit 3.122 m³ Nutzvolumen inkl. integriertem Gasspeicher mit einem Volu-men von ca. 689 m³ • Nachgärer mit Reststofflagerfunktion mit 5.012 m3 Nutzvolumen inkl. integriertem Gasspeicher von ca. 1.317 m³ • Komponenten zur Gasaufbereitung • externer Gasspeicher mit ca. 6000m³ Fassungsvermögen • BHKW-Gasmotor Typ SEV-DE 716 mit einer Leistung von 716 kW • BHKW-Gasmotor Typ JMS 420 GS-B. L mit einer Leistung von 1.500 kW • zusätzliche Gasverbrennungseinrichtung in Form einer Notgasfackel (350 m³/h) • zwei Trafo Stationen • Silofläche von ca. 5.775m² und 7.480m² (für beide Anlagen) Biogasanlage 2 (BGA 2): • Feststoffeintrag/ Feststoffdosierer mit ca. 45 m³ Fassungsvermögen • Güllezwischenlager mit 140 m³ Fassungsvermögen • Fermenter mit 2.251 m³ Nutzvolumen inkl. integriertem Gasspeicher mit einem Volumen von ca. 571 m³ • Reststofflager mit 3.497 m³ Nutzvolumen inkl. integriertem Gasspeicher von ca. 814 m³ • Komponenten zur Gasaufbereitung • externer Gasspeicher von ca. 12.000m³ • BHKW-Gasmotor Typ MWM TCG 2016C V8 mit einer Leistung von 400 kW • BHKW-Gasmotor Typ JMS 420 GS-B. L mit einer Leistung von 1501 kW • zusätzliche Gasverbrennungseinrichtung in Form einer Notgasfackel (250 m³/h) • zwei Trafo Stationen Eine Besichtigung vor Ort ist zwingend notwendig.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 10 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.03.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.