Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zw
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Aufgrund einer aktuellen Bewerberfrage möchten wir Sie über Folgendes informieren: In Abänderung der bisherigen Sichtweise werden für den Nachweis der Referenzen auch Eigenerklärungen als zulässig angesehen. Diese müssen u. a. die Kontaktdaten der früheren Auftraggeber enthalten. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeunterlagen wird auf den 28.04.2026 verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in EUR netto). Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto, inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto, inkl. Nebenkosten) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Weitere Erläuterung: Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot (max. 5 DIN-A 4-Seiten) Hierbei werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet: - Angaben zu projektspezifischen Besonderheiten/besondere Herausforderungen - Angaben zur Herangehensweise an die zu erbringende Aufgabe - Angaben zu den Arbeitsschwerpunkten im Zusammenhang mit dem Projekt - Angaben zur Organisation des Projektteams (kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan; Organigramm, in dem die vorgesehenen Mitarbeiter/Fachplaner incl. Stellvertreter und deren Position im Projektteam erkennbar sind) - Angaben zur Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter (z.B. Verfügbarkeit vor Ort, Stellvertreterregelung) Bei diesem Kriterium werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
Weitere Erläuterung: Mündlicher Vortrag im Präsentationsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams Erwartet werden Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung durch die maßgeblichen Mitglieder des Projektteams (insbesondere projektspezifische Besonderheiten und Herausforderungen, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte). Der Einsatz einer Präsentation (z.B. PowerPoint) ist zulässig. Gewertet werden neben dem Inhalt des Vortrages insbesondere die Verständlichkeit, Schwerpunktsetzung, die Struktur des Vortrages sowie die inhaltliche Beantwortung von etwaigen Rückfragen des Auftraggebers. Das Kriterium 4 wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten nach dem folgenden Punktesystem bewertet: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nicht überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nur sehr geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nur sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellung nicht erwarten lässt. Mit Abgabe des Erstangebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben zu den Kriterien 2 und 3 vorzulegen. Des Weiteren muss, falls Sie beabsichtigen Ihre Präsentation mit einem Präsentationsprogramm zu unterstützen, die Präsentation 1 Woche vor dem Termin über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden. Die Gespräche finden voraussichtlich am 17.08.2026 und/oder 26.08.2026 statt. Sie werden gebeten, sich diese Termine vorzumerken. Eine Einladung mit den genauen zeitlichen und räumlichen Angaben sowie Informationen zum Ablauf erhalten Sie separat rechtzeitig vor dem Gespräch.
Weitere Erläuterung: - europäischer Referenzrahmen für deutsche und polnische Sprache mindestens C1 oder Muttersprachler Bei diesem Kriterium werden die Punkte wie folgt vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, wenn er nachweisen kann, dass ein im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzter Fachplaner das Kompetenzniveau C1 besitzt oder Muttersprachler in deutscher und polnischer Sprache ist. - 0 Punkte erhält der Bieter, wenn diese Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 171 Tage nach Fristende
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KI Gesucht werden Generalplanerleistungen für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Haus E des Amtes für Informationstechnik (AIT) in Kiel.
KI Die Gemeinde Wendeburg sucht Objektplanungen für die Grundschule Bortfeld, LPH 1-9, zur Erweiterung und Umgestaltung für eine Ganztagsgrundschule.
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