AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 20:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-717317-2024/

Ident-System und Abfall-Management-Software für die Abfallentsorgung

Notice-ID: ted-717317-2024 · Procedure-ID: f4a35ce3-0e86-4d9d-8fa0-00468a9bb92b

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Stammdaten

Auftraggeber
Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH, Prenzlau
Veröffentlicht
22.11.2024
Frist (Submission)
10.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- je 89.000 Stück Chips zur Ident-Datenerfassung, Chip-Nester und Etiketten für Abfallbehälter - 19 Stück Ident-Erfassungs-Komponenten für Abfallsammelfahrzeuge - 29 Stück mobile Handgeräte für die Führer der Abfall- Sammelfahrzeuge und die Auftragsabwicklung - 2 Stück Montagewerkzeug für die nachträgliche Aus- /Umrüstung von Abfallbehältern - 2 Stück Handgeräte zur Erfassung/nachträglichen Etikettierung von Abfallbehältern durch die Auftraggeberin - Erstellung ca. 36.000 Stück Bürgeranschreiben - Abfall-Management-Software mit 18 Anwender Lizenzen

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).