AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/376ce214-8380-46f7-8b9d-e0e6dd3c8897) · Abgerufen am 21.10.2026 20:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-717611-2026/

Lieferung von Gerätewagen Versorgung für die Freiwillige Feuerwehr Hamburg

Notice-ID: ted-717611-2026 · Procedure-ID: eb07bc62-c4d6-48c5-aae1-ab71ffa81004

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Stammdaten

Auftraggeber
BVC Behörde für Inneres und Sport, Hamburg
Veröffentlicht
20.09.2026
Frist (Submission)
20.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
2.700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Gerätewagen Versorgung (GW-V) für die Freiwillige Feuerwehr Hamburg. Die Stückzahl steht in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Mittel.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
175 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).