AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7d2d362e-e636-42a7-8905-40d731fc2d62) · Abgerufen am 06.10.2026 15:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-718586-2024/

Rahmenvereinbarung Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim LfAR

Notice-ID: ted-718586-2024 · Procedure-ID: 851fdad9-9f29-4ffe-9cd1-2b9934051d23

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen, Ingolstadt
Veröffentlicht
22.11.2024
Frist (Submission)
23.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79540000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter). Das Sprachmittlungspersonal unterstützt die Fachkräfte des Auftraggebers sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).