Brandschutz- und sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ - Julius Weisbach - in Freiberg - Elektroplanungsleistung
Angebote bis 19.11.2026, 10:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 ff HOAI für die Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg und dazugehöriger besonderer Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Elektroplanungsleistungen für Brandschutz und Sicherheitstechnik im BSZ Freiberg.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 2 bis 3.
- Es gelten die Anforderungen der HOAI für Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5.
- Die Leistungserbringung ist am Erfüllungsort Freiberg vorgesehen.
Vergabe von Elektroplanungsleistungen für die Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung von Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Projektorganisation, 2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung 70 %Qualität
Das Kriterium "Qualität" gliedert sich auf in die Unterkriterien 1. Projektorganisation (siehe Dokument „B3_BSZ Elt_Zuschlagskriterien.pdf“, 20 von 100 Wichtungspunkten) sowie 2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung (siehe Dokument „B3_BSZ Elt _Zuschlagskriterien.pdf“). Bei 2. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung wird differenziert in a) Projektspezifische Risiken und Optimierungsmöglichkeiten mit 30 von 100 Wichtungspunkten und b) Nachhaltigkeit und Bestanderhalt mit 20 von 100 Wichtungspunkten.
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Honorar 30 %Preis
Das Kriterium "Preis" (siehe Dokument „B3_BSZ Elt_Zuschlagskriterien.pdf“) wird mit 30 von 100 Wichtungspunkten gewertet. Das Angebot mit der geringsten Wertungssumme erhält die maximale Punktzahl 5. Das Angebot dessen Wertungssumme gleich oder höher ist als das 1,8-fache des Angebotes mit der geringsten Wertungssumme erhält die minimale Punktzahl 1. Die Punktzahlen der Honorarangebote, die dazwischen liegen, werden durch Interpolation ermittelt (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: • 1.01 Angaben zum Bieter; • 1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführung- und Lieferinteressen erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VgV; • 1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 bestehen; • 1.09 Anerkennung der Vertragsbedingungen; • 1.10 Eintragung Berufs- oder Handelsregister.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: • 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. • 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. • 1.11 Eigenerklärung des Bieters nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; • 2.01 Es ist zugelassen, wer folgende Berufsqualifikation nachweist: Abschluss als Ingenieur in Elektrotechnik oder Informationstechnik bzw. ein äquivalenter Studienabschluss (bspw. MSc) mit einer Studiendauer von mindestens 4 Jahren in einer der o.g. Studienrichtungen. Der Bieter hat durch geeignete, prüffähige und nachvollziehbare Unterlagen nachzuweisen, dass sein Unternehmen über die erforderliche fachliche Befähigung zur Planung von Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 verfügt. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der oder die verantwortlichen Berufsangehörigen die o.g. Anforderungen erfüllt. • 3.01 und 3.02 Der Bieter weist mindestens zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 56 HOAI b) es wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI erbracht c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 d) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Bekanntmachung e) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 gem. § 55 HOAI erbracht f) die anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen 4 und 5 haben mindestens 400.000 € netto betragen Bei mindestens einer Referenz handelt es sich um eine Umbau- / Sanierungsmaßnahme im Bestand. Zusätzlich zu den Angaben im Angebot ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: • 1.02 Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR. Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bieter-/ Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags des Landkreises Mittelsachsens vorzulegen. • 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. • 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. • 1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen; • 1.08 Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen; • Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 19.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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