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Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen und Entwicklungsleistungen im Bereich Open Source und Kubernetes mit der Komm.ONE AöR zum Abruf von Einzelaufträgen
Komm.ONE AöR · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Zuge der Deutschen Verwaltungscloud Strategie (DVS; https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-souveraenitaet/deutsche-verwaltungscloud-strategie/deutsche-verwaltungscloud-strategie-node.html) verstärkt auf Open-Source-Produkte und die Betriebsplattform Kubernetes als Teil einer DevSecOps-Strategie zu setzen. Im diesem Kontext werden unterschiedliche Dienstleistungen wie Consulting, Entwicklung, Application-Design und Betriebsunterstützung benötigt. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Unternehmen zu schließen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarungen für Dienstleistungen und Entwicklungsleistungen im Bereich Open Source und Kubernetes.
- Ziel ist die Unterstützung der Deutschen Verwaltungscloud Strategie mit Fokus auf DevSecOps.
- Leistungen umfassen Consulting, Entwicklung, Application-Design und Betriebsunterstützung.
- Maximal fünf Unternehmen werden für die Rahmenvereinbarung ausgewählt.
- Erfahrung mit Open Source und Kubernetes ist eine zentrale Anforderung.
Gesucht werden Dienstleister für Open Source und Kubernetes im Rahmen der Deutschen Verwaltungscloud Strategie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vorgehensweise bei der Leistungserbringung und Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung 70 Pkt.Qualität
Der Auftraggeber erwartet eine schriftliche Darstellung in Form der Einreichung eines Konzepts zu der Vorgehensweise bei der Leistungserbringung und eines weiteren Konzeptes zur Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung. Bezüglich der qualitativen Zuschlagskriterien und deren Wertung wird auf die Anlage "Verfahrensleitfaden" verwiesen.
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Preis 30 Pkt.
Der Preis wird mit 30 Punkten bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 27.11.2023 Auch in TED EU publiziert
- Frist 28.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 103 Tage nach Fristende
2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.710 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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