Frist abgelaufen Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen und Entwicklungsleistungen im Bereich Open Source und Kubernetes mit der Komm.ONE AöR zum Abruf von Einzelaufträgen

Komm.ONE AöR · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen

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Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Zuge der Deutschen Verwaltungscloud Strategie (DVS; https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-souveraenitaet/deutsche-verwaltungscloud-strategie/deutsche-verwaltungscloud-strategie-node.html) verstärkt auf Open-Source-Produkte und die Betriebsplattform Kubernetes als Teil einer DevSecOps-Strategie zu setzen. Im diesem Kontext werden unterschiedliche Dienstleistungen wie Consulting, Entwicklung, Application-Design und Betriebsunterstützung benötigt. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Unternehmen zu schließen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarungen für Dienstleistungen und Entwicklungsleistungen im Bereich Open Source und Kubernetes.
  • Ziel ist die Unterstützung der Deutschen Verwaltungscloud Strategie mit Fokus auf DevSecOps.
  • Leistungen umfassen Consulting, Entwicklung, Application-Design und Betriebsunterstützung.
  • Maximal fünf Unternehmen werden für die Rahmenvereinbarung ausgewählt.
  • Erfahrung mit Open Source und Kubernetes ist eine zentrale Anforderung.

Gesucht werden Dienstleister für Open Source und Kubernetes im Rahmen der Deutschen Verwaltungscloud Strategie.

Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen und umfasst Consulting, Entwicklung, Application-Design und Betriebsunterstützung. Es sind Nachweise über Erfahrung in diesen Bereichen erforderlich.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen und Entwicklungsleistungen im Bereich Open Source und Kubernetes mit der Komm.ONE AöR zum Abruf von Einzelaufträgen
  • Vorgehensweise bei der Leistungserbringung und Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung 70 Pkt.
    Qualität

    Der Auftraggeber erwartet eine schriftliche Darstellung in Form der Einreichung eines Konzepts zu der Vorgehensweise bei der Leistungserbringung und eines weiteren Konzeptes zur Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung. Bezüglich der qualitativen Zuschlagskriterien und deren Wertung wird auf die Anlage "Verfahrensleitfaden" verwiesen.

  • Preis 30 Pkt.

    Der Preis wird mit 30 Punkten bewertet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis veröffentlicht · 103 Tage nach Fristende

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.710 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.158.600 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Stammdaten
Angebotsfrist 28.12.2023, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Komm.ONE AöR
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 23.11.2023
CPV-Codes (3) 72000000 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
72220000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Reutlingen
Bindefrist (?) 14 WEEKS
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.942 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.774 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Komm.ONE AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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