AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Prüfstand für Schweißrauchabscheider inkl. Schweißraucherzeugungseinheit
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin
- Veröffentlicht
- 17.10.2026
- Frist (Submission)
- 17.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Entwicklung und Konstruktion sowie Fertigung und Inbetriebnahme eines Prüfstandes für Schweißrauchabscheider inkl. Schweißraucherzeugungseinheit zur Durchführung von Abscheidegradmessungen gemäß der Norm DIN EN ISO 21904-2:2020-06: Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren - Einrichtungen zum Erfassen und Abscheiden von Schweißrauch - Teil 2: Anforderungen an Prüfung und Kennzeichnung des Abscheidegrades (ISO 21904-2:2020); Deutsche Fassung EN ISO 21904-2:2020. Dabei sind alle Projektphasen von der Konzeptionierung über die Fertigung bis hin zur Inbetriebnahme /Endabnahme zu erbringen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise in den folgenden Stufen: - 1. Stufe: Entwicklung und Konstruktion einer Schweißraucherzeugungseinheit - 2. Stufe: Fertigung und Inbetriebnahme der Schweißraucherzeugungseinheit (Option) - 3. Stufe: Entwicklung und Konstruktion des Schweißrauchabscheider-Prüfstands mit Integration der Schweißraucherzeugungseinheit (Option) - 4. Stufe: Fertigung und Inbetriebnahme des Prüfstandes (Option) - 5. Stufe: Optimierungs- und Anpassungsleistungen inkl. Support und Wartung (Option)
Vertragslaufzeit
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.