AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 20:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-719295-2023/

Vergabe Linienbündel Odenwald Mitte

Notice-ID: ted-719295-2023 · Procedure-ID: f5e42731-2506-4ec7-8df3-1ff35a32941a

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN), Mannheim
Veröffentlicht
24.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH -, sowie der Kreis Bergstraße für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Verkehrsvertrag) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Periode
120 Monate
Beginn
15.12.2024
Ende
09.12.2034

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
26 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).