Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. sich verbindlich verpflichten, im Falle einer Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den nachstehend geforderten Mindestdeckungssummen spätestens zum geplanten Vertragsbeginn abzuschließen. Die folgenden Deckungssummen gemäß § 8 der Rahmenvereinbarung sind je Schadensfall mindestens zu erreichen:
- Personen- und Sachschäden: 1.500.000 EUR
- Vermögensschäden: 500.000 EUR;
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
Sofern vorhanden, einfache Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers (mit Angabe der Versicherungsgrößen); ansonsten eine Eigenerklärung über die Verpflichtung, dass eine entsprechende Versicherung mit mindestens den geforderten Deckungssummen im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.