Lieferung von 4 Stück Abfallsammelfahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb (Dieselmotor)
KI Die Stadtreinigung Dresden GmbH schreibt die Lieferung von vier Abfallsammelfahrzeugen mit Dieselantrieb aus.
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Auftragnehmer
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 31.03.2028 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren: - Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter, - Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsge
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
### Ziffer 2.1 Verfahren: alt: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.11.2027 zu erfolgen. Neu: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 31.03.2028 zu erfolgen. ### 5.1 Los: LOT-000: alt: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.11.2027 zu erfolgen. Neu: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 31.03.2028 zu erfolgen. ### Ziffer 5.1.12. - Bedingungen für die Einreichung ### Frist für den Eingang der Angebote alt: 03/09/2026 10:15:00 (UTC+02:00) ### Frist für den Eingang der Angebote neu: 10/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) ### Ziffer 5.1.12. Informationen über die Angebotsöffnung ### Eröffnungstermin alt: 03/09/2026 10:15:00 (UTC+02:00) ### Eröffnungstermin neu: 10/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) ### Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss alt: 62 Tage ### Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss neu: 61 Tage ### Ziffer 5.1.3 Geschätzte Dauer wurde hinsichtlich des Endes der Laufzeit angepasst, Ende der Laufzeit alt: 30/11/2027, Ende der Laufzeit neu: 31/03/2028, korrespondierend dazu Änderungen der Ausführungsfristen in den Besonderen Vertragsbedingungen (FB 634 Ziffer 3)
### Ziffer 2.1 Verfahren: alt: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Neu: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.11.2027 zu erfolgen. ### 5.1 Los: LOT-000: alt: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Neu: Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.11.2027 zu erfolgen. ### Ziffer 5.1.3 Geschätzte Dauer wurde hinsichtlich des Endes der Laufzeit angepasst, Ende der Laufzeit alt: 30/06/2027, Ende der Laufzeit neu: 30/11/2027, korrespondierend dazu Änderungen der Ausführungsfristen in den Besonderen Vertragsbedingungen (FB 634 Ziffer 3)
Ziffer 5.1.12. - Bedingungen für die Einreichung ### Frist für den Eingang der Angebote alt: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) ### Frist für den Eingang der Angebote neu: 03/09/2026 15:00:00 (UTC+02:00) ### Ziffer 5.1.12. Informationen über die Angebotsöffnung ### Eröffnungstermin alt: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) ### Eröffnungstermin neu: 03/09/2026 10:15:00 (UTC+02:00)
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Beschreibung: Preis in Euro/netto: # maximal erreichbar: 50 BP. # Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 50 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, das 100% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
Dauer Vollgarantie in Monaten: # maximal erreichbar: 15 BP, # Aufgliederung wie folgt: größer/gleich 48 Monate = 15 BP; von 36 - 47 Monate = 10 BP, von 24 - 35 Monate = 5 BP, kleiner 24 Monate = Ausschluss
Wendekreisdurchmesser in mm: # maximal erreichbar: 10 BP. # Das Angebot mit dem kleinsten Wendekreis erhält 100% der BP (= 10BP). Ein Angebot, dessen Wendekreis 20% oder mehr über dem mit dem kleinsten Wendekreis liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
Lieferzeit in Wochen: # maximal erreichbar: 10 BP. # Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit erhält 10 BP. # Je 2 volle Wochen längere Lieferzeit erhält der Bieter 1 BP weniger. # Beispiel: - Lieferzeit Bieter (A): 20 Wochen: = 10 BP, - Lieferzeit Bieter (B): 22 Wochen: = 9 BP, - Lieferzeit Bieter (C): 25 Wochen: = 8 BP.
Durchgangshöhe Beifahrertür in mm: # maximal erreichbar: 5 BP, # Aufgliederung wie folgt: höher 2.200 mm = 5 BP; höher 2.000 - 2.200 mm = 4 BP; höher 1.800 - 2.000 mm = 3 BP, höher/gleich 1.600 - 1.800 mm = 1 BP, kleiner 1.600 mm = Ausschluss
Breite der Beifahrersitzbank in mm: # maximal erreichbar: 5 BP, # Das Angebot mit der breitesten Sitzbank erhält 100% (= 5 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, dessen Sitzbankbreite 25% oder weniger unter dem mit der breitesten Sitzbank liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
Überhang Heckteil in mm: # maximal erreichbar: 5 BP. # Das Angebot mit geringsten Überhang erhält 100% (= 5 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, dessen Überhang 20% oder mehr über dem mit dem geringsten Überhang liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. in offensichtlicher Missbrauch des Antrags oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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