Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter
auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des
Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere
Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß
§ 6a Nr. 2c VOB/A-EU).
Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung- Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe b (§ 6a Nr. 3a
VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist zu den
benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen
Auftraggebers vorlegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht
wurden. Außerdem ist der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers
benennen ((gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). - Eigenerklärung, dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen gemäß Formblatt KEV 179 Buchstabe c: (§ 6a Nr. 3g VOB/A-EU
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal anzugeben
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor,
entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der
Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz)
vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im
Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen
geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl -
dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften;
dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (-
KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen
Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach
Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab
5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach
dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot
abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu
folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter
Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
(sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist
(wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend
nachzuweisen)