Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur Bürgschaft erforderlich
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule

Stadt Bruchsal · Bruchsal · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Veröffentlicht am 18.10.2026

Angebote bis 17.11.2026, 10:00 Uhr (noch 9 Tage)

Angebotsfrist
17.11.2026, 10:00 Uhr
noch 9 Tage
Laufzeit
16.06.2027 – 16.08.2028
Erfüllungsort
Bruchsal
Zuschlag nach
nur Preis
Verfahren
Offenes Verfahren
Zu den Vergabeunterlagen auf subreport.de

Aktuell laufen 546 Ausschreibungen in „Bauleistungen" in Baden-Württemberg. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:

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Beschreibung

Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal,
wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen:
5 St. Lehrertische
4 St. Wandschrank/Medienschrank
3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert
2 St. Spritzschutzwände
4 St. Schränke
2 St. Schrankwände
7 St. Laborspülen
2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle
1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank
1 St. Gefahrstoffschrankwand
6 St. Sicherheitsausstattung

⚡

KI-Kurzfassung der Anforderungen

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Generalsanierung und Neuausstattung naturwissenschaftlicher Fachräume.
  • Lieferung und Installation von Tischen, Schränken, Medienversorgungssystemen, Spülen und Sicherheitseinrichtungen.
  • Erforderlich sind Nachweise zur Eignung und Erfahrung in vergleichbaren Projekten.
  • Das Verfahren ist eine offene Ausschreibung.

Die Ausschreibung betrifft die Generalsanierung und Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume zweier Schulen in Bruchsal.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert von einem KI-Modell erstellt — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - Albert-Schweitzer-Realschule BA 2
  • Preis nach Wichtigkeit

    100 % Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
    Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
    von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
    Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
    erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
    Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
    KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
    Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
    auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
    Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
    präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
    179 AngErg Eignung o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
    Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
    Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
    folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des
    Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere
    Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
    sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
    Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß
    § 6a Nr. 2c VOB/A-EU).
    Die Vergabestelle behält sich das Recht vor,
    entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
    nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
    sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der
    Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
    Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz)
    vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
    ihres Herkunftslandes vorzulegen.
    Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
    Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
    Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
    technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
    bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im
    Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf
    gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
    Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
    anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen
    geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
    Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
    Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl -
    dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
    Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
    Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften;
    dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (-
    KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere
    Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
    entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
    Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen
    Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach
    Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab
    5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen
    Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
    diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
    e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
    geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach
    dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot
    abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu
    folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter
    Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter-
    /Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
    vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
    uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
    (sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als
    Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist
    (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend
    nachzuweisen

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

  • Qualitätsmanagement

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
    Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
    von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
    Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
    erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der
    Eignung mit dem
    Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
    KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
    Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
    auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
    präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
    179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter
    auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
    Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
    folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des
    Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere
    Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
    sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
    Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß
    § 6a Nr. 2c VOB/A-EU).
    Zur
    Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
    folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung- Angaben von drei
    Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
    vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe b (§ 6a Nr. 3a
    VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist zu den
    benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen
    Auftraggebers vorlegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht
    wurden. Außerdem ist der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers
    benennen ((gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von
    Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). - Eigenerklärung, dass die für die
    Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
    stehen gemäß Formblatt KEV 179 Buchstabe c: (§ 6a Nr. 3g VOB/A-EU
    Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten
    drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
    Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
    Leitungspersonal anzugeben
    Die Vergabestelle behält sich das Recht vor,
    entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen
    nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
    sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der
    Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
    Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz)
    vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
    ihres Herkunftslandes vorzulegen.
    Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
    Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
    Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
    technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu
    bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im
    Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf
    gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
    Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
    anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen
    geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
    Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
    Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl -
    dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die
    Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
    Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften;
    dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (-
    KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere
    Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
    entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
    Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen
    Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach
    Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab
    5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen
    Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
    diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
    e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
    geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach
    dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot
    abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu
    folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter
    Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter-
    /Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
    vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit
    uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
    (sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als
    Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist
    (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend
    nachzuweisen)

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
    Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
    von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
    Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
    präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
    erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw.
    KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
    Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
    auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
    präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV
    179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter
    auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Eignungsprüfung
    Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung:
    Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 -
    Buchstabe d: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird die
    Vorlage /der NACHWEIS (§ 6a Nr. 1 VOB/A-EU) der
    Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
    Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
    gefordert. Sonstiges zur Eignungsprüfung: Mitgliedschaft in einer
    Berufsgenossenschaft: - Eigenerklärung Bestätigung Mitgliedschaft in einer
    Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h: Auf
    gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
    Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gemäß §
    6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e
    VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Insolvenz
    und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e (gemäß § 6b
    Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU).
    Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung, dass nachweislich
    keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
    Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 -
    Buchstabe f: - Eigenerklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine
    Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen - Eigenerklärung, dass
    das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
    gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
    geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
    Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
    2.500 Euro belegt worden ist - Eigenerklärung, das für mein/unser
    Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
    vorliegt - Eigenerklärung, das zwar für mein/unser Unternehmen ein
    Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich /wir
    jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung
    ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die
    Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von
    30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
    Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim
    Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Eigenerklärung /
    Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur
    gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g:
    Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
    Steuersachen vorlegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von
    Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das
    Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
    Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
    beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
    erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
    Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
    gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Welche Nachweise verlangt diese Ausschreibung?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage

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    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.11.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 4.420 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 117.630 €
Median 340.357 €
Oberes Quartil 905.688 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 17.11.2026, 10:00 Uhr (noch 9 Tage)
Vergabenummer GEM26:682.821/5/2 Generalsanierung ASR + PFS; 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - BA. 2
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Bruchsal
Standort Bruchsal, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 18.10.2026
CPV-Code 45214200
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Bruchsal
Laufzeit 16.06.2027 – 16.08.2028
Bindefrist (?) 59 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.904 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 113.311 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 11%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Bruchsal. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 24.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stadt Bruchsal · Bruchsal

✉ vergabestelle@bruchsal.de
☎ 07251 79428