AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 07:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-720836-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Neubau eines Feuerwehrhauses in Langenaltheim

Notice-ID: ted-720836-2024 · Procedure-ID: 906829e8-1187-41d2-83f9-8b88f123a05e

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Langenaltheim
Veröffentlicht
26.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Gemeinde Langenaltheim beabsichtigt, auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 1125 mit 2.940 m² sowie ggf. einer Teilfläche aus Flurnummer 1125/3 (1.200 m²) ein neues Feuerwehrhaus zu errichten. Gemäß Gemeinderatsbeschluss soll das Gebäude in Holzbauweise und mit 3 Stellplätzen errichtet werden. Für das Projekt Neubau eines Feuerwehrhauses in Langenaltheim werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich Fachplanung technische Ausrüstung (ELT) gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 Anlagengruppen 4 und 5 benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 (ohne LPH4) vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt: Stufe 1: Leistungsphase 1 – 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphase 1-4 beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurplanungen Gebäudetechnik GmbH Herzner und Schröder

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).