AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/721578-2026) · Abgerufen am 25.10.2026 01:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-721578-2026/

Lieferung von Rillenschienen- und Vignolschienengleis für Karnaper und Altenessener Straße

Notice-ID: ted-721578-2026 · Procedure-ID: 83d300d4-6a3c-4422-9406-ab9a8c936567

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Stammdaten

Auftraggeber
Ruhrbahn GmbH
Veröffentlicht
19.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34941300 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Auf dem Betriebsgebiet der Ruhrbahn GmbH müssen im Zuge der Instandhaltung der bestehenden Gleisanlagen, die Rillenschienengleise und Vignolschienengleise erneuert werden. Teillieferung 1 (Karnaper Str. Teil 3): Pos. 1.1 Rillenschienengleis Pos. 1.2 Gleiszubehör/ -einbauten Teillieferung 2 (Altenessener Str. Teil 1): Pos. 2.1 Rillenschienengleis Pos. 2.2 Gleiszubehör/ -einbauten Teillieferung 3 (Altenessener Str. Teil 2): Pos. 3.1 Rillenschienengleis Pos. 3.2 Vignolschienengleis Pos. 3.3 Gleiszubehör/ -einbauten Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der komplett einbaufertigen Rillenschienenanlagen und Vignolschienenanlagen gemäß den "Technischen Lieferbedingungen", dem Leistungsverzeichnis und den Ausführungsplänen. Verbindliche Liefertermine: Teillieferung 1: 9. KW 2027 Teillieferung 2: 40. KW 2027 Teillieferung 3: 12. KW 2028 Vor der Durchführung der Güteprüfung kann durch die Ruhrbahn GmbH zunächst eine separate Vorabprüfung erfolgen. Eine einzelne Vergabe der Positionen wird ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
20.03.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).