AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 3
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Wettbewerblicher Dialog
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV BW) vergibt hiermit die Ersatzneubauplanungen und Unterstützung bei der Umsetzung bis zur Vergabe (Zuschlagserteilung) - BIM-Anwendung - von landesweit 31 Bundesstraßenbrücken. Das Gesamtpaket wird aus regionalen Gesichtspunkten in 3 Lose aufgeteilt. Bei hier vorliegenden Ausschreibung handelte es sich um Gebietslos 3 - Gebietslos Regierungspräsidium Tübingen / Freiburg. Es betrifft folgende Bauwerke: - Brücke über den Fürst-/Bonlandenbach bei RT-Betzingen (BW 7520 513 0) - Überführung der K 6907 bei Kusterdingen (BW 7520 548 0) - Feldwegüberführung bei Kusterdingen-Jettenburg (BW 7520 549 0) - Überführung der L 384 bei RT-Betzingen (BW 7520 551 0) - Brücke über Lauchert bei Gammertingen-Mariaberg (BW 7721 501 0) - Brücke über den Goldbach u. Weg bei Überlingen-Goldbach (BW 8220 515 1) - Brücke über den Goldbach u. Weg bei Überlingen-Goldbach (BW 8220 515 2) - Überführung der K 7772 bei Überlingen-Goldbach (BW 8220 516 0) - Brücke über Anschlussast-West bei Überlingen-Brünnensbach (BW 8220 518 0) - Brücke über die Aach/Aachbrücke im Zuge der B 33 (BW 8219 559 1) - Brücke über die Aach/Aachbrücke im Zuge der B 33 (BW 8219 559 2). Die Brücken weisen erhebliche Defizite hinsichtlich Tragverhalten und/oder ihrer Konstruktion auf und sind zudem teilweise in einem schlechten Zustand. Aus diesen Gründen verfügen sie über eine kurze Restnutzungszeit und sind schnellstmöglich zu erneuern. Es ist vorgesehen, die Brücken an Ort und Stelle unter Vollsperrung zu ersetzen. Sofern kein zweiter Überbau vorhanden ist, ist ein geeignetes Umleitungskonzept vor Ort abzustimmen und auszuweisen. Der Planung sind die aktuell gültigen technischen Richtlinien zugrunde zu legen. Weitere Veränderungen gegenüber dem Bestand sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern sollte ein Planfeststellungsverfahren nach §17 FStrG erlässlich sein. Im Rahmen der Berücksichtigung des materiellen Rechts kann es jedoch zu gegensätzlichen Interessen der Betroffenen kommen, die dann durch das zuständige Regierungspräsidium abschließend abzuwägen und ggf. auszugleichen sind. Handelt es sich um ein Kreuzungsbauwerk, ist die Planung mit den Kreuzungsbeteiligten abzustimmen. Es sind sämtliche notwendigen Dokumente vorzubereiten. Gleiches gilt für Brücken, bei denen mehrere Baulastträger beteiligt sind.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Ausschreibung