AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YM1H3JW/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 13:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-721809-2026/

Elektroräder

Notice-ID: ted-721809-2026 · Procedure-ID: 67b07f94-c100-46cd-b286-66da44acb2e1

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder), Frankfurt(Oder)
Veröffentlicht
17.10.2026
Frist (Submission)
16.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34422000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Auftraggeber ist die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (im weiteren SVF genannt), welche der kommunale Verkehrsdienstleister der Stadt Frankfurt (Oder) ist. Außerdem versteht sich die SVF als lokaler Mobilitätsdienstleister. Das Unternehmen ist darauf ausgerichtet eine qualitativ bestmögliche sowie umweltfreundliche Dienstleistung zu erbringen. In Ergänzung zum Nahverkehr plant die SVF die Errichtung von Fahrradstationen mit unterschiedlichen Elekt-rorädern, die in Form eines Bike-Sharings.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).