Sicherungsleistung Neubau ESTW Lochhofen
KI Die DB InfraGO AG sucht Dienstleistungen für Sicherungsleistungen im Rahmen des Neubaus eines ESTW in Lochhofen.
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von Stopfkomplexen von Gleisstopfmaschinen (GSM) — Stellung von Stopfkomplexen von Universalstopfmaschinen (USM) — Stellung von einer Hochleistungsstopfmaschine inkl. BDS
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Mit dem Korrekturzyklus_Rev.1_02.06.2026 wurden folgenden Änderungen vorgenommen: Anlage 26FEI86382_2.00-Rahmenvertrag_DUA_2027ff wurde ersetzt durch Anlage 26FEI86382_2.00 Rahmenvertrag_DUA_2027ff_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Der Rahmenvertrag wurde unter der Ziffer 5a.1 korrigiert. Anlage 26FEI86382_2.01_BVB wurde ersetzt durch 26FEI86382_2.01_BVB_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 16.3.5 wurde korrigiert Punkt 16.3.6 & 16.4 wurden in der Anlage ergänzt. Anlage 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 0.2.1 wurde korrigiert. Fristen und Termine haben sich nicht geändert. Mit dem Korrekturzyklus Rev.2_12.06.2026 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anlage: 26FEI86382_3.00.01-Los15_Ausschreibungs-LV wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.01-Los15_Ausschreibungs-LV_Rev.2_12.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Es erfolgte eine Korrektur der Mengeneinheiten in den Positionen 03.01 – 03.05.01. Es erfolgte eine Korrektur der Titelbezeichnung in der Position 05.01. Anlage: 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.1_02.06.2026 wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.2_12.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 0.7.5 wurde korrigiert. Punkt 0.7.6 „Die formelle Bestellung“: Die Bezeichnung „finale Bestellung“ wurde in „systemische Bestellung“ korrigiert. Die Korrektur ersetzt die Bieterantwort zu Frage 1 / 5: 5. In Abschnitt 0.7.5 der Vorbemerkungen heißt es, dass ab Übergabe der Vordisposition die vom AG übergebenen Schichten als verbindliche Bestellung gewertet werden und auch die vom AN zur Verfügung gestellten Kapazitäten verbindlich betrachtet werden. Zugleich erfolgt die finale Bestellung nach Abschnitt 0.7.6 spätestens 28 Tage vor Ausführungsbeginn. Wir bitten um Klarstellung, welche Rechtswirkungen die Vordisposition im Verhältnis zur formellen Bestellung entfaltet, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Storno, Verschiebung, Änderung von Einsatzort, Sperrpause, Maschine oder Leistungsumfang. Antwort, die durch die Korrektur ersetzt wurde: Die Vordisposition stellt eine verbindliche Reservierung dar. Diese ist gemäß Vertragstext auf den Tag und das Netz entsprechend bindend. Mit der formellen Bestellung erfolgt zum einen der kaufmännische Abruf durch die InfraGO sowie die konkrete Verortung der Maßnahme im entsprechenden Netz. Diese Korrektur befindet sich in der geänderten Anlage in Punkt 0.7.5. Fristen und Termine haben sich nicht geändert. Mit dem Korrekturzyklus Rev.3_19.06.2026 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anlage: 26FEI86382_2.00-Rahmenvertrag_DUA_2027ff_Rev.1_02.06.2026 wurde ersetzt durch 26FEI86382_2.00-Rahmenvertrag_DUA_2027ff_Rev.3_19.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Im Anlagenverzeichnis wurde die Anlage 3.15 EVB Bundestariftreue ergänzt Der Paragraph § 13 wurde um einen Absatz ergänzt Absatz 13.2 ergänzt der alte Absatz 13.2 ist jetzt Absatz 13.3 Anlage: 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.2_12.06.2026 wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.3_19.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 0.2.2 wurde korrigiert. Anlage: 26FEI86382_0.4-Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen_Rev.3 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Im Inhaltsverzeichnis wurde die Anlage 3.15 EVB Bundestariftreue ergänzt Anlage: 26FEI86382_3.15_EVB Bundestariftreue_Rev.3 wurde ergänzt. Fristen und Termine haben sich nicht geändert.
Mit dem Korrekturzyklus_Rev.1_02.06.2026 wurden folgenden Änderungen vorgenommen: Anlage 26FEI86382_2.00-Rahmenvertrag_DUA_2027ff wurde ersetzt durch Anlage 26FEI86382_2.00 Rahmenvertrag_DUA_2027ff_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Der Rahmenvertrag wurde unter der Ziffer 5a.1 korrigiert. Anlage 26FEI86382_2.01_BVB wurde ersetzt durch 26FEI86382_2.01_BVB_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 16.3.5 wurde korrigiert Punkt 16.3.6 & 16.4 wurden in der Anlage ergänzt. Anlage 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 0.2.1 wurde korrigiert. Fristen und Termine haben sich nicht geändert. Mit dem Korrekturzyklus Rev.2_12.06.2026 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anlage: 26FEI86382_3.00.01-Los15_Ausschreibungs-LV wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.01-Los15_Ausschreibungs-LV_Rev.2_12.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Es erfolgte eine Korrektur der Mengeneinheiten in den Positionen 03.01 – 03.05.01. Es erfolgte eine Korrektur der Titelbezeichnung in der Position 05.01. Anlage: 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.1_02.06.2026 wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.2_12.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 0.7.5 wurde korrigiert. Punkt 0.7.6 „Die formelle Bestellung“: Die Bezeichnung „finale Bestellung“ wurde in „systemische Bestellung“ korrigiert. Die Korrektur ersetzt die Bieterantwort zu Frage 1 / 5: 5. In Abschnitt 0.7.5 der Vorbemerkungen heißt es, dass ab Übergabe der Vordisposition die vom AG übergebenen Schichten als verbindliche Bestellung gewertet werden und auch die vom AN zur Verfügung gestellten Kapazitäten verbindlich betrachtet werden. Zugleich erfolgt die finale Bestellung nach Abschnitt 0.7.6 spätestens 28 Tage vor Ausführungsbeginn. Wir bitten um Klarstellung, welche Rechtswirkungen die Vordisposition im Verhältnis zur formellen Bestellung entfaltet, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Storno, Verschiebung, Änderung von Einsatzort, Sperrpause, Maschine oder Leistungsumfang. Antwort, die durch die Korrektur ersetzt wurde: Die Vordisposition stellt eine verbindliche Reservierung dar. Diese ist gemäß Vertragstext auf den Tag und das Netz entsprechend bindend. Mit der formellen Bestellung erfolgt zum einen der kaufmännische Abruf durch die InfraGO sowie die konkrete Verortung der Maßnahme im entsprechenden Netz. Diese Korrektur befindet sich in der geänderten Anlage in Punkt 0.7.5. Fristen und Termine haben sich nicht geändert.
Mit dem Korrekturzyklus_Rev.1_02.06.2026 wurden folgenden Änderungen vorgenommen: Anlage 26FEI86382_2.00-Rahmenvertrag_DUA_2027ff wurde ersetzt durch Anlage 26FEI86382_2.00 Rahmenvertrag_DUA_2027ff_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Der Rahmenvertrag wurde unter der Ziffer 5a.1 korrigiert. Anlage 26FEI86382_2.01_BVB wurde ersetzt durch 26FEI86382_2.01_BVB_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 16.3.5 wurde korrigiert Punkt 16.3.6 & 16.4 wurden in der Anlage ergänzt. Anlage 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff wurde ersetzt durch 26FEI86382_3.00.00_VBM_DUA2027ff_Rev.1_02.06.2026 Folgende Korrekturen wurden vorgenommen: Punkt 0.2.1 wurde korrigiert. Fristen und Termine haben sich nicht geändert.
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Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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