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Verpflegungsdienstleistungen Kindergarten und Kernzeitbetreuung
Heyder und Partner · Tübingen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Der Kindergarten "Kinderreich" in Zuzenhausen muss künftig montags bis freitags mit Warmverpflegung beliefert werden. In diesem Kindergarten gibt es circa 37 Warmesser-Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Bei dem Verpflegungssystem soll es sich um eine Warmanlieferung handeln. Die Anlieferung der Verplfegung hat immer zwischen 11:00 und 11:15 Uhr zu erfolgen. Keine Anlieferung von Warmverplfegung hat an den Schließtagen zu erfolgen. Die Anzahl der Schließtage liegt bei circa 32 Tagen. Die Verpflegungsdienstleistung beginnt ab dem 01.04.2025 und läuft für 2 Jahre. Es besteht darüber hinaus eine Verlängerungsoption. — Die Kernzeitbetreuung in Zuzenhausen muss künftig montags bis freitags mit Warmverpflegung beliefert werden. In dieser Kernzeitbetreuung gibt es circa 30 Warmesser-Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren. Bei dem Verpflegungssystem soll es sich um eine Warmanlieferung handeln. Die Anlieferung der Verplfegung hat immer zwischen 12:45 und 13:00 Uhr zu erfolgen. Keine Anlieferung von Warmverplfegung hat während der Schulferien in Baden-Württemberg zu erfolgen. Die Verpflegungsdienstleistung beginnt ab dem 01.04.2025 und läuft für 2 Jahre. Es besteht darüber hinaus eine Verlängerungsoption.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für die Belieferung eines Kindergartens und einer Kernzeitbetreuung mit Warmverpflegung.
- Gesamtzahl der Warmesser: ca. 67 Kinder (37 im Kindergarten, 30 in der Kernzeitbetreuung).
- Anlieferungszeiten: 11:00-11:15 Uhr für Kindergarten, 12:45-13:00 Uhr für Kernzeitbetreuung.
- Leistungszeitraum: 2 Jahre ab 01.04.2025 mit Verlängerungsoption.
- Geschätzter Auftragswert: 310.000 EUR.
Gesucht wird ein Caterer für die Belieferung eines Kindergartens und einer Kernzeitbetreuung mit Warmverpflegung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 310.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 21.02.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 147 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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