§ 46 (3) Nr.1 VgV:
Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter zw. die Bieteremeinschaft hat mindestens 2 Referenzen der vergleichbaren von ihm/ihr bearbeiteten Referenzobjekte vorzulegen. Es sind der Erbringungszeitraum, die Auftragssume /Euro, brutto) sowie der Auftraggeber anzugeben.
Mindestanforderungen:
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind:
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- Planung einer neuen, verlegten oder ausgebauten Verkehrsanlage der Verbindungsfunktionsstufe IV oder höher
- das Referenzobjekt beinhaltet ein Planfeststellungsverfahren