AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 18:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-724221-2024/

Deutschland – Versicherungen – Vermögensschaden Haftpflichtversicherung mit weitergehender Anschlussdeckung.

Notice-ID: ted-724221-2024 · Procedure-ID: be9bea5d-c593-48b1-ae00-f7d10b3fe5bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Veröffentlicht
27.11.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Umstellung eines bestehenden D & O - Vertrages auf eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf der Grundlage einer vertraglichen Öffnungsklausel. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erfasst neben der operativen Tätigkeit aller Beschäftigten (einschließlich Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder) der KKH der Kaufmännische Krankenkasse auch die nicht operativen Tätigkeiten des Vorstandes und des Verwaltungsrates durch eine Körperschaftsdeckung sowie Anschlussdeckungen für die Organmitglieder (Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder). Folgende wesentliche Vertragsbedingungen bilden unter anderem die rechtliche Grundlage des Versicherungsumfangs: — Versicherungsfall ist in der Körperschaftsdeckung der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Eigenschäden zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip); auch bei den Anschlussversicherungen gilt das Verstoßprinzip. — Versichert sind im Rahmen einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (Körperschaftsdeckung) Dritt- und echte Eigenschäden infolge jeder (auch grober) Fahrlässigkeit; Versicherungssumme: 15 Mio. Euro je Versicherungsfall und 30 000 000 EUR je Versicherungsjahr — Versichert sind in der Körperschaftsdeckung (auch grob) fahrlässige Pflichtverletzungen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit; dazu gehören u.a. Haftungsrisiken aus der Verletzung von Datenschutzrisiken, Verletzung von AGG (einschließlich Personen- und Sachschäden), Risiken nach § 13 Abs. 3a SGB V, Vorsorgeversicherung, in Arbeitsgemeinschaften entsendete Beschäftigte, Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erhebung eines Zusatzbeitrags sowie Abschlüsse von Verträgen mit Leistungserbringern — Versichert sind im Rahmen von Anschlussdeckungen auch jedes Vorstands- und Verwaltungsratsmitglied. Versicherungssumme nach Wahl des Versicherungsnehmers: 3 000 000, 6 000 000 oder 8 000 000 EUR für jedes Mitglied des Vorstandes. Versicherungssumme in Höhe von 3 000 000 EUR für jedes Verwaltungsratsmitglied und weitere je 3 Mio. Euro für die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Die Versicherungssummen sind hierbei personalisiert und können nicht durch andere Mitglieder des Vorstandes oder Verwaltungsrates verbraucht werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
27.11.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 07.12.2024 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).