l) Angaben zu Referenzaufträgen: Benennung von mindestens 3 Referenzen gemäß der Anlage 10, zzgl. einer formlos eigens erstellten Kurzdarstellung des jeweiligen Projektes, (pro Referenz max. 2 DIN A4 Seiten, in Arial Schriftgröße 11 pt, einfacher Zeilenabstand) aus den letzten 10 Jahren vor Bekanntmachung über ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge. Sofern es sich um Aufträge handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht begonnene/ realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Für den Fall, dass eine Auswahl unter den Bewerbern erforderlich wird, wird der Auftraggeber die vom Bieter benannten Referenzen 1 bis 3 berücksichtigen. Weitergehende Referenzen werden bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt.
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Mindestanforderungen: Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
--- Es handelt sich um Referenzprojekt aus der EU.
--- Die Referenzleistung ist im Zeitraum der letzten 10 Jahre vor Bekanntmachung ausgeführt worden.
--- Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss alle Leistungsphasen (LPH 2 - 8 gemäß HOAI 2021 oder vergleichbarer Leistungen) in dem Referenzzeitraum abdecken. Der Abschluss der LPH 8 muss innerhalb des hier genannten Referenzzeitraumes erfolgt sein.
--- Mindestens eine der eingereichten Referenz muss eine Freianlage im Zusammenhang mit Hochschulgebäude, Klinik-/Gesundheitsbauten, Forschungsgebäuden, Labor- oder Sonderbauten oder vergleichbar komplexen öffentlichen Gebäuden sein.
Die Mindestanforderungen können durch eine oder mehrere der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Auswahlkriterium gem. § 51 VgV (70%). Insgesamt werden 3 vergleichbare Referenzen aus der EU gewertet. Die Referenzen werden entsprechend ihrer Vergleichbarkeit bewertet, je nach Kategorie können 0 - 3 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte werden anschließend gewichtet. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Auswahlmatrix (Anlage 11).