AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Inhouse- Vergabe der Verkehrsleistungen des H-Bahn-System Dortmund
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Wettbewerbliches Auswahlverfahren
- CPV-Code
- 60210000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
Beschreibung
Die Stadt Dortmund ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträgerin für den ÖPNV und nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zugleich zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öDA über Verkehrsleistungen des HBahn- Systems an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) in Form eines öDA vorgenommen. Der öDA wurde entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 14 Jahren. Die Inhouse-Vergabe der Verkehrsleistungen des H-Bahn-Systems an DSW21 erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst ca. 245.000 Fahrplankilometer/Jahr. DSW21 wurde mit der Verwaltung und Erbringung der Verkehrsdienste nach Maßgabe des vergebenen öDA betraut. Die Anforderungen an die Verkehre und weitere Einzelheiten der Leistungserbringung sind in dem Nahverkehrsplan und dem "Ergänzenden Dokument" zur Vorabbekanntmachung in der jeweils geltenden Fassung enthalten. Der jeweils gültige Nahverkehrsplan ist unter https://www.dortmund.de/themen/mobilitaet-und-verkehr/busund- bahn/nahverkehrsplan-%c3%b6pnv/ und das ergänzende Dokument unter https://www.dortmund.de/themen/mobilitaet-undverkehr/ bus-und-bahn/h-bahn-direktvergabe/ abrufbar. Während der Laufzeit des öDA können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann die Stadt Dortmund eine entsprechende Anpassung des öDA verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öDA. Die Ausgleichsleistungen erfolgen unter Einhaltung des VRR Finanzierungssystems und auf der Grundlage des Einnahmenaufteilungsverfahrens in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit "Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein- Ruhr" [Finanzierungsrichtlinie]; diese ist einsehbar unter https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/Finanzierungsichtlinie_ DSW21 wird den gesamten operativen Betrieb übernehmen und damit einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 (mindestens 20 - 30 % nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 - Verg 26/17 und VII - Verg 2/19) selbst erbringen.
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Wertung
- Vergabeergebnis