AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Stadttheater und Sporthalle am Europaring, Wandverkleidungen Stadttheater
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Ratingen
- Veröffentlicht
- 29.11.2023
- Frist (Submission)
- 08.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Gebäudekomplex bestehend aus Stadttheater und Sporthalle am Europaring in Ratingen soll umfassend saniert und auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht werden. Im Teilprojekt Stadttheater (TH) werden die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Im Teilprojekt Sporthalle (SH) werden dazu Stahlbetonbauteile instandgesetzt, ebenso die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Ferner erfolgt der Rückbau des nachträglich angebauten Foyers und Bau eines neuen Foyerbereichs an dessen Stelle. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen für die akustischen Wandverkleidungen für die Sanierung des Stadttheaters. Hauptmassen - Wandbekleidung mit Holz-Akustiklamellen, vertikale Rillung, Inkl. Unterkonstruktion Stahlblechprofile/ Stahlprofile, anteilig rückseitig perforiert ca. 265 m2 - Wandbekleidung mit Holz-Akustikpaneelen, vertikale Rillung, inkl. Unterkonstruktion Stahlblechprofile/ Stahlprofile ca. 190 m2 - Unterkonstruktion Saalwandbekleidung - Stahlkonstruktion ca. 1,50 t
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.03.2024
- Ende
- 30.09.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.