AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TNW_HLS_Bundesverband Deutscher Bestatter e.V._Erweiterung Ausbildungszentrum Münnerstadt - Internat und Seminarräume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. betreibt in Münnerstadt ein Berufsausbildungszentrum (BAZ), die Theo-Remmertz-Akademie. Diese besteht derzeit aus 8 Übungseinheiten im Werkstatt- und Theoriebereich sowie einem Internat. Dieses BAZ soll nunmehr im Bereich der Schulungsräume sowie im Internat durch Erweiterungsbauten vergrößert werden. Die Erweiterungen sollen an den Bestand angebunden werden. Es ist geplant, das Bauvorhaben als eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Klimaschutz" umzusetzen. Die Gesamtmaßnahme wird daher hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes-, und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind einzuhalten. Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 in der Anlagengruppe 1 sowie 1-3 und 5-8 in den Anlagengruppen 2, 3 u. 8 (HLS) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstungen gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1. Ferner wird als Besondere Leistung die Variantenuntersuchung verschiedener Wärmeerzeugungsanlagen beauftragt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Bund, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.