POT-01-LAK-001 Einkaufsdienstleistungen
KI Gegenstand ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen für Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern mit aktiver Beratung zur Sortimentsoptimierung und Vergabebegleitung.
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Durchführung individueller betreuender Gesundheitsmaßnahmen für arbeitslose Leistungsberechtigte nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III in Form des Betriebs eines "Gesundheitszentrums" in Mannheim zu vergeben. Die Zielgruppe sind Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II, die in der Regel das 25. Lebensjahr erreicht haben und die gesundheitliche - physische oder psychische - Beeinträchtigungen oder Einschränkungen haben. Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Gesundheitszentrums pro Monat durchgehend Plätze für 40 Teilnehmende vorzuhalten. Der Auftraggeber weist die Teilnehmenden dem Gesundheitszentrum für die Dauer von vier (4) Wochen zu. Dies bedeutet bei einer Laufzeit des Gesundheitszentrums von zunächst 12 Monaten, einer Zuweisungsdauer von 4 Wochen, der Möglichkeit eines wöchentlichen Eintritts, und 40 Plätzen für Teilnehmende pro Monat eine maximale Anzahl von 480 Teilnehmenden pro Jahr. Die Maßnahme ist auf die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten auszurichten. Die einzelnen Ziele der Maßnahme sind in der Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführt. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Maßnahme "Gesundheitszentrum" folgende Inhalte ("Maßnahmeninhalte") vor: 1) Medizinisch-berufliche Einschätzung/Coaching/ABC-Coaching und Bedarfsfeststellung (siehe hierzu Ziffer VI.3 der Leistungsbeschreibung) 2) Abbau gesundheitlicher Teilhabebeschränkungen (siehe hierzu Ziffer VI.4 der Leistungsbeschreibung) 3) Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe (siehe hierzu Ziffer VI.5 der Leistungsbeschreibung). Hinsichtlich der Einzelheiten zu der geschuldeten Leistung wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anhang 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 geforderte Mindestanforderung an den Gesamtumsatz stellt auf den Netto-Betrag ab. Aus Klarstellungsgründen wurde dies in der Auftragsbekanntmachung ergänzt. Während es ursprünglich hieß: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben." heißt es nun wie folgt: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR netto erzielt haben."
Die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 geforderte Mindestanforderung an den Gesamtumsatz stellt auf den Netto-Betrag ab. Aus Klarstellungsgründen wurde dies in der Auftragsbekanntmachung ergänzt. Während es ursprünglich hieß: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR erzielt haben." heißt es nun wie folgt: "Mindestanforderung an den Gesamtumsatz: Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von mindestens 2,0 Mio. EUR netto erzielt haben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Im Zuschlagskriterium "Preis" wird die im Preisblatt (Anhang 5 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer V. anhand der Bieterangaben berechnete "Aufwandspauschale je Teilnehmendem pro Monat, in EUR brutto (= Wertungspreis).
Im Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 3, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Maßnahmen zur Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Im Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 4, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Abbau gesundheitlicher und psychologischer Teilhabebeschränkungen" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Im Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzepte Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 1, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Im Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Krisenbewältigungskonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Krisenbewältigungskonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 5, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Krisenbewältigungskonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Im Zuschlagskriterium "Raumkonzept" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Raumkonzept bewertet. Das Zuschlagskriterium "Raumkonzept" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 2, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das "Raumkonzept" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Im Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" wird das vom Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) eingereichte Konzept zur Zusammenarbeit des Teams bewertet. Das Zuschlagskriterium "Zusammenarbeit des Teams" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der lfd. Nr. 6, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Konzepte". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anhang 14 der Vergabeunterlagen) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anhang 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept "Zusammenarbeit des Teams" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 199 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gegenstand ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen für Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern mit aktiver Beratung zur Sortimentsoptimierung und Vergabebegleitung.
KI Gegenstand ist die Erbringung von Einkaufsdienstleistungen (nicht Warenhandel) für Pharmazieprodukte und Zytostatika mit umfassender Beratungsleistung für eine öffentliche Klinikgruppe.
KI Die Ausschreibung betrifft Einkaufsdienstleistungen für Verbrauchs- und Investitionsgüter sowie Pharmazieprodukte für Krankenhäuser.
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