AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Mulcharbeiten von Wegebanketten im Reichswald bei Kleve und in den umliegenden Waldgebieten in den Forstbetriebsbezirken Asperden, Kranenburg und Materborn
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW, Bad Driburg
- Veröffentlicht
- 25.10.2026
- Frist (Submission)
- 24.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Mulcharbeiten an Wegebanketten entlang von Waldwegen, Reitwegen und zum Teil öffentlicher Straßen in den Forstbetriebsbezirken (FBB) Asperden, Kranenburg und Materborn des Regionalforstamtes Niederrhein — Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Mulcharbeiten an Wegebanketten entlang von Waldwegen, Reitwegen und zum Teil öffentlicher Straßen im Forstbetriebsbezirk Hochwald des Regionalforstamtes Niederrhein — Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Mulcharbeiten an Wegebanketten entlang von Waldwegen, Reitwegen und zum Teil öffentlicher Straßen im Forstbetriebsbezirk Leucht des Regionalforstamtes Niederrhein
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — FBB Asperden, Kranenburg, Materborn
- Erfüllungsort
- Goch
Los 2 — FBB Hochwald
- Erfüllungsort
- Xanten
Los 3 — FBB Leucht
- Erfüllungsort
- Alpen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer NRW, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.