AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Instandsetzung Motorschiff Bussard
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 24.10.2026
- Frist (Submission)
- 24.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 50244000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Motorschiff "Bussard" des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe wurde 2005 gebaut und beim Außenbezirk Parchim in Dienst gestellt. Technische Daten: - Länge über alles: 14,91 m - Breite über alles: 4,02 m - größter Tiefgang: 0,99 m - Wasserverdrängung: 27,5 m3 - Antriebsleistung: 1 x 118 kW - Bauwerft: Schiffswerft Hermann Barthel GmbH, Derben Das Fahrzeug ist zuglassen zur Fahrt auf den: - Wasserstraßen der Gemeinschaft der Zonen 3 und 4 mit Ausnahme Rhein Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen: - Anlandnahme, - Erneuerung bzw. Instandsetzung des gesamten Korrosionsschutzes, - Erneuerung der Trinkwasseranlage, - Erneuerung der verschlissenen Bordküche, - Wartung der Hauptmaschine nach Vorgabe Motorhersteller, verbunden mit Einbau einer Brandmeldeanlage für den Maschinenraum, - Überholung des Wende- und Untersetzungsgetriebes, - Ersatz Hilfsaggregat, - Ersatz der Bugmanövrieranlage, - Ersatz der Klimaanlagen, - Überholung der Steuerhaus-Hubeinrichtung, - Wartung und Anpassung der Hydraulikanlagen (Bordbetrieb sowie Ruder), - teilweiser Ersatz elektrischer Ausrüstung, - Ersatz der Radaranlage mit Einbau AIS und ECDIS, - Durchführung von diversen Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 5 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.