AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/27411a45-7ac2-41ee-986b-30096aba7a3b) · Abgerufen am 04.08.2026 11:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-737752-2023/

Microsoft 365-Produkte

Notice-ID: ted-737752-2023 · Procedure-ID: 27411a45-7ac2-41ee-986b-30096aba7a3b

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Stammdaten

Auftraggeber
AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft gGmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
01.12.2023
Frist (Submission)
18.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48223000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberinnen planen die Beschaffung von Microsoft 365-Produkten für den gesamten AGAPLESION Konzern in dem Umfang, der in dem Dokument C. Preisblatt/Leistungsverzeichnis dargestellt ist. Der Auftrag soll zunächst eine Laufzeit von 36 Monaten haben und muss zwingend und spätes-tens am 01. Februar 2024 beginnen. Eine Verlängerung des Auftrags nach Ablauf der Laufzeit um 12 Monate kommt in dem vergaberechtlich zulässigen Umfang in Betracht. Bislang wurde kein e BMI Bezugsberechtigungsprüfung für die einzelnen Gesellschaften des AGAPLESION Konzerns durchgeführt. Es wird eine Zusatzvereinbarung über alle Shared Accounts für F1, F3 und F5 Security User im Rah/-men des Vertrages benötigt.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).