AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-LKS-50-2026-0001) · Abgerufen am 29.10.2026 17:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-738129-2026/

Pooling von Schulassistenz an der Förderschule Ottenbeck im Landkreis Stade

Notice-ID: ted-738129-2026 · Procedure-ID: ad18ee05-c676-450e-b218-710bef4d144e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Stade, Stade
Veröffentlicht
25.10.2026
Frist (Submission)
25.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Stade beabsichtigt, die Leistungen zur Teilhabe an Bildung an der Förderschule Ottenbeck als schulstandortbezogene Sachleistung in Form eines institutionellen Pooling zu organisieren. Die Leistung umfasst die Bereitstellung eines Assistenzpools für den gesamten Schulstandort der Förderschule Ottenbeck, Stade, sowie aller Kooperations- und Außenstellen. Sie wird durch einen beauftragten Leistungserbringer erbracht und dient der bedarfsgerechten Unterstützung aller leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf Schulassistenz.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).