AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901398) · Abgerufen am 29.10.2026 14:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-739280-2026/

Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse n.d. UZwGBw für das Musterungszentrum in 65205 Wiesbaden

Notice-ID: ted-739280-2026 · Procedure-ID: ac00d0b9-d479-4053-8997-e29af9940e94

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein, Idar-Oberstein
Veröffentlicht
24.10.2026
Frist (Submission)
23.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.680.672 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen für das Musterungszentrum Wiesbaden. Laufzeit des Vertrages: 01.04.2027 10:00 Uhr bis 01.04.2031 18:00 (Gesamtlaufzeit insgesamt 4 Jahre) Anforderungen für die Liegenschaft: Wachkategorie C (personelle Wachleistung nach dem UZwGBw). Die Wachaufgaben sind zu erfüllen mit: - 2 Sicherheitsmitarbeiter/-innen 24 Std. / 7 Tage pro Woche (365 bzw. 366 Tage pro Jahr/ 4 Jahre) in der 12-Stunden Schicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
01.04.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt-Vergabekammer der Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).