AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibung.halle.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1a807d82-6824905475f03bd7) · Abgerufen am 22.10.2026 02:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-740067-2023/

Abbruch/Neubau Sporthalle der GS Otfried Preußler - Planung Elt

Notice-ID: ted-740067-2023 · Procedure-ID: 582e9e15-2c35-4260-bc17-620ef8ba26e1

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Stammdaten

Auftraggeber
Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/Bauplanungen, Halle (Saale)
Veröffentlicht
05.12.2023
Frist (Submission)
10.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es ist beabsichtigt, den Neubau einer Zweifeldsporthalle in der Wolfgang-Borchert-Straße zu errichten. Nach der Fertigstellung des Sporthallenneubaus erfolgt der Abriß der vorhandenen alten Sporthalle. Eine wirtschaftliche Planung zur Optimierung der Baukosten muss Ziel der Bearbeitung sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen der Elt-Planung Leistungsphasen 1 bis 9 (Technische Ausrüstung Teil 4, Abschnitt 2 HOAI - Anlagengruppe 4, HOAI - Anlagengruppe 5, HOAI - Anlagengruppe 7 (50%)) zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.05.2024
Ende
30.09.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).