AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/740162-2026) · Abgerufen am 31.10.2026 23:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-740162-2026/

Umbaumaßnahmen für eine Stadtteilschule am Standort Julius-Ludowieg-Str. in Hamburg - Projektsteuerung und Projektleitung in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9

Notice-ID: ted-740162-2026 · Procedure-ID: ceaedcfb-5225-40bd-b83c-43a2be9fb1b0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Veröffentlicht
26.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
437.431 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange zu planen, zu bauen, zu unterhalten, zu bewirtschaften und die ca. 60 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde GMH mit Umbaumaßnahmen für eine Stadtteilschule am Standort Julius-Ludowieg-Straße 89, Marienstraße 68 a+b und Barlachstraße 16 in Hamburg beauftragt. Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"

Vertragslaufzeit

Periode
34 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
XPM Immobilienprojektmanagement GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).